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BDEW zum geplanten Fit for 55 - Paket der EU-Kommission

Diesen Monat wird die Kommission mit dem Fit for 55 - Paket Vorschläge machen, die den klima- und energiepolitischen Rahmen der EU grundlegend überarbeiten und an die neuen EU-Klimaziele anpassen sollen. Das Paket muss dazu genutzt werden, die erforderlichen Maßnahmen für die notwendigen Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der Energie- und Ladeinfrastruktur zu stellen.

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© Anton Medvedev / Shutterstock

Insgesamt zwölf Legislativvorschläge umfasst das „Fit for 55“-Paket, welches die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 offiziell vorlegen will. Es ist damit das zentrale Maßnahmenpaket im Rahmen des European Green Deal. Mit ihm sollen die politischen Instrumente für die Erreichung der erst kürzlich im Europäischen Klimagesetz festgeschriebenen neuen EU-Klimaziele für 2030 (THG-Minderung von mind. 55 % ggü. 1990) und 2050 (Klimaneutralität)geschaffen werden. Das Paket wird daher nicht nur für die europäische, sondern auch für die nationale Energiepolitik die zentralen Weichen für die kommenden Jahre stellen.

Kernelemente des „Fit for 55“-Pakets aus Sicht der Energiewirtschaft

Aus Sicht der Energiewirtschaft sind neun Initiativen aus dem „Fit for 55“-Paket von besonderer Relevanz. Allen voran plant die Kommission eine Verschärfung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), um dieses an die gesteigerten Klimaambitionen anzupassen sowie in Verbindung damit die Anpassung der Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem soll aller Voraussicht nach eine zweites, separates Emissionshandelssystems für die Bereiche Gebäude und Verkehr eingeführt werden. Mit der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll außerdem der EE-Anteil in allen Sektoren in den nächsten zehn Jahren durch einen schnelleren EE-Ausbau sowie eine zunehmende Integration des Energiesystems stark erhöht werden. Weitere Initiativen im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets von Relevanz für die Energiewirtschaft sind

• die Einführung eines neuen CO2-Grenzausgleichssystems zur Vermeidung von Carbon-Leakage

• die Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW und Nutzfahrzeuge

• die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie

• die Überarbeitung der Verordnung über Emissionen aus dem Landnutzungssektor (LULUCF) und

• die Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie.

BDEW-Kernforderungen zum „Fit for 55“-Paket

Nach Ansicht des BDEW muss das „Fit for 55“-Paket dazu genutzt werden, die erforderlichen Weichen, die die Erreichung der Klimaziele auf eine möglichst effiziente Art und Weise zu stellen. Gefragt ist jetzt ein ganzheitlicher und kohärenter Ansatz, der die erforderlichen Instrumente für die notwendigen Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der Energie- und Ladeinfrastruktur etabliert.

In Vorbereitung auf die Vorlage des „Fit for 55“-Pakets hat der BDEW deshalb auf Basis bestehender Positionierungen zusammengefasst, welche Rahmenbedingungen und Instrumente durch das Paket gesetzt werden sollten, um die Erreichung der Klimaziele zu ermöglichen:

• Das europäische Emissionshandelssystem (EU-EHS) soll zum Leitsystem der europäischen und nationalen Energiewende ausgebaut sowie eine europäische CO2-Bepreisung in den Bereichen Gebäude und Verkehr eingeführt werden.

• Direkte Elektrifizierung und der zunehmende Einsatz klimaneutraler Gase müssen als Lösungsansätze gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Dafür müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und die Integration des Energiesystems ermöglicht werden.

• Ein CO2-Grenzausgleich sollte vor allem als wirksamer politischer Hebel in den internationalen Klimaschutzverhandlungen eingesetzt werden. Handelskonflikte und – im Falle einer Einbeziehung des Stromsektors – Verwerfungen auf dem Strombinnenmarkt müssen vermieden werden.

• Der bedarfsgerechte Aufbau einer Lade- und Tankinfrastruktur muss marktgetrieben und orientiert am Hochlauf des Fahrzeugbestands erfolgen.

• Die CO2-Flottengrenzwerte sollten weiterentwickelt werden, um neben der Elektromobilität auch die CO2-Einsparungen klimaneutraler Kraftstoffe (z.B. Biomethan) mit einzubeziehen.

• Energieeffizienz sollte nicht nur als absolutes Einsparziel gesehen werden, sondern auch das übergeordnete Ziel der THG-Minderung sowie den erhöhten Flexibilitätsbedarf bei steigendem Anteil Erneuerbarer Energien berücksichtigen.

• Der Beitrag natürlicher Kohlenstoffsenken zu den EU-Klimazielen sollte durch einheitliche Vorgaben zu Monitoring und Abrechnung vereinfacht und angereizt werden.

Der BDEW wird seine Mitglieder nach der Veröffentlichung des „Fit for 55“-Pakets im Detail über die einzelnen Legislativvorschläge informieren sowie unter Einbeziehung seiner Fachgremien detaillierte Positionen zu den Kommissionsvorschlägen erarbeiten.



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