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Pressestatement

BDEW zum Osterpaket

Heute hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung beschlossen. Ziel des Osterpakets ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 80 Prozent bis 2030 zu steigern. Hierzu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass das Osterpaket noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, denn wir müssen beim Ausbau der Erneuerbaren deutlich an Tempo zulegen. Das Paket enthält viele wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau, auch wenn es an manchen Stellen noch deutlich beherzter hätte ausfallen müssen. In Summe bringen uns die vorgelegten Regelungen aber einen großen Schritt voran. Wichtig ist nun, dass die Vorgaben auch konsequent umgesetzt werden. Der Krieg in der Ukraine macht deutlich, dass wir uns schneller als gedacht unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten. Es muss allen Beteiligten klar sein: Wir brauchen Verantwortung und schlanke Verfahren auf allen staatlichen Ebenen für einen ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau für die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.

Zentral dafür ist die generelle Einordnung, dass die Nutzung der Erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Ebenso von übergeordneter Bedeutung ist die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer. Sie müssten nur wesentlich schneller kommen als bis Ende 2032: Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebiets müssten bereits bis zum Jahr 2025 vollständig ausgewiesen sein, will die Bundesregierung die nötigen und parallel im EEG festgelegten Ausbauziele bis 2030 erreichen. Das nun noch weiter in die Zukunft – auf Ende 2027 – verschobene Zwischenziel ist leider ein Bremsklotz. Immerhin nimmt aber das Repowering Fahrt auf, denn hier wurden noch wichtige Änderungen im Gesetzgebungsprozess aufgenommen, die wir der BDEW seit langem eingefordert hatte. 

Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sind nicht ausreichend.   Hier muss noch nachgebessert werden. Immerhin wurden im Gesetzgebungsprozess noch wichtige Planungserleichterungen wie die Beschränkung sensibler Gebiete auf Natura 2000 Gebiete und die Erleichterungen zur Kartierung im weiteren Abstand zu den Windenergieanlagen aufgenommen. Eine bundesweit einheitliche Bewertungsmethode als Kernelement der artenschutzrechtlichen Beurteilung fehlt indes, obwohl diese bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden war. Hierfür sind dringend die Vorgaben aus dem Entschließungsantrag zur sogenannten Habitatpotenzialanalyse umzusetzen. Außerdem bleibt leider die Ausgestaltung der artenschutzrechtlichen Ausnahme unzureichend. Die insofern notwendigen Korrekturen sind der eigentliche Hebel für die bezweckte artenschutzverträgliche Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus an Land.
 
Für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik gehen die Öffnungen der Flächenkulisse in die richtige Richtung, hätten aber noch deutlich darüber hinausgehen sollen. Zentrale Forderungen des BDEW, wie die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik (PV) neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, wurden umgesetzt. Dringend notwendig sind jedoch weitere Ausweisungen wie die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks, um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. 

Richtigerweise wurde nun das Ausschreibungsvolumen für Innovationsausschreibungen erweitert, um unter anderem Speicher anzureizen. Darüber hinaus gibt es nun Ausschreibungen von Stromerzeugungsanlagen auf Basis von grünem Wasserstoff, sogenannte „Wasserstoffpeaker“. Aus Sicht des BDEW verhindert die einseitig auf die Rückverstromung fokussierte Regelung notwendige Anwendungen der Sektorkopplung. Die ins EEG überführte Definition von grünem Wasserstoff greift einer Umsetzung des derzeit im Entwurf vorliegenden delegierten Rechtsaktes nach der EU-Erneuerbaren-Richtlinie voraus. Umso mehr ist es entscheidend, auf EU-Ebene durch eine zu enge Definition nicht am Ende den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu gefährden. 

Für EEG-Kleinanlagen werden die Grundlagen für digitalisierte und standardisierte und damit schnellere Netzanschlüsse gelegt. Die Abschaffung der EEG-Umlage führt zu einer weiteren Vereinfachung und Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbesserungen bei der Mieterstromförderung durch Aufhebung der 100 kW-Grenze bleiben zwar hinter den Erwartungen des BDEW zurück. Positiv ist aber, dass sich die Änderungen im Rahmen des bestehenden Mieterstrommodells bewegen.

Der BDEW begrüßt, dass Regelungen bezüglich der Wasserkraft noch durch den Bundestag geändert worden sind. Zwischenzeitlich enthielt der Gesetzentwurf diskriminierende Normen, die eine deutliche Schlechterstellung für die kleine Wasserkraft bis 500 Kilowatt (kW) bedeutet hätten. Auch die kleine Wasserkraft kann nun weiterhin ihren Beitrag zur Energiewende leisten. 

Die Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) bleiben hinter den Erwartungen des BDEW zurück. Anstelle einer zukünftigen Förderung über Differenzverträge bleibt es bei der aktuellen Marktprämienvergütung und der Gefahr mehrerer 0 Cent-Gebote auf eine Fläche. Dieses Problem soll durch die Einführung einer zweiten Gebotskomponente, die der BDEW in der Vergangenheit stets abgelehnt hat, gelöst werden. In Sachen qualitativer Kriterienkatalog ist man dem Konzept des BDEW nach Einführung einer Systemintegrationskomponente gefolgt. Auch die weiteren Anreize zur Wasserstofferzeugung auf hoher See sind positiv zu bewerten. 

Die Vorschläge für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bleiben leider weit hinter dem Notwendigen zurück. Wir brauchen, neben den Erneuerbaren Energien, mehr gesicherte Leistung – und diese sehr schnell auf Basis erneuerbarer Brennstoffe – sowie mit Blick auf die nächsten Winter alle verfügbaren Optionen, die Strom und Wärme liefern. Die Vorschläge im Gesetz sind daher unzureichend. So umfassen die geplanten Änderungen weitgehend nur neue Restriktionen und Anforderungen für KWK-Anlagen, ohne die Chance zu nutzen, grünen Wasserstoff und Biomethan sowie die gestiegenen Anlagenpreise in den KWK-Zuschlagshöhen abzubilden. Hier muss kurzfristig mit dem Sommerpaket nachgebessert werden.

Positiv ist, dass nun endlich eine neue Regelung zu steuerbaren Verbrauchsanlagen nach § 14a EnWG aufgenommen werden soll, die die konkrete Regelung der Bundesnetzagentur überlässt. Der BDEW hatte sich zuletzt ebenfalls dafür eingesetzt, um den wichtigen Integrationsbaustein der Steuerbarkeit nicht an Detailfragen scheitern zu lassen. Jetzt wird es auf die Ausgestaltung des Instruments ankommen, die eine bedarfsgerechte, pragmatische und effiziente Anwendung ermöglichen muss.“

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