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Bewerbungsprozess für die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen gestartet

Die EU-Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen müssen zukunftsfeste Finanzierungspfade ermöglichen. Dabei wird die Plattform eine zentrale Rolle spielen.

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© BDEW

Neue Impulse für nachhaltige Investitionen können zur Realisierung der Klima- und Umweltziele beitragen. In dem Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. Juni 2020 den Bewerbungsaufruf für die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen im Rahmen der Taxonomie-Verordnung. Die Frist für Bewerbungen ist der 16. Juli 2020.

Die Plattform soll die Kommission im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Taxonomie-Verordnung hinsichtlich 

  • der Entwicklung, Analyse und Prüfung der technischen Evaluierungskriterien,
  • der Frage der Anwendung der technischen Evaluierungskriterien im Rahmen weiterer politischer Initiativen der EU und 
  • der Rolle von Standards für die Nachhaltigkeitsrechnungslegung und -berichterstattung bei der Anwendung der technischen Evaluierungskriterien beraten.

Das weitgehende Fehlen von Industrieexperten in der Technical Expert Group (TEG) hat verdeutlicht, dass eine verstärkte Beteiligung der Industrie an der Plattform zwingend notwendig ist, um die politischen Rahmenbedingungen für das nachhaltige Finanzwesen angemessen gestalten zu können. Daher forderten der BDEW, BDI und DIHK in einem gemeinsamen Verbändeschreiben an den Exekutiven Vizepräsidenten der Kommission Valdis Dombrovskis zur Besetzung der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, dass mindestens 1/3 der Plattform mit Experten aus den betroffenen Industriesektoren besetzt wird. 

Wir freuen uns, dass wir mit Stefan Dohler, dem CEO der EWE AG, einen herausragenden Kandidaten der deutschen Energiewirtschaft für die Nominierung des europäischen Dachverbands Eurelectric für die Mitgliedschaft in der Plattform vorschlagen konnten.

Der BDEW wird das Thema Sustainable Finance als eines der Zukunftskernthemen für eine nachhaltige Entwicklung auch mit einer eigens gegründeten Unterarbeitsgruppe (UAG) künftig noch enger begleiten und die anstehenden Konsultationen und Gesetzgebungen auf EU-Ebene aus Sicht der deutschen Energiewirtschaft aktiv mitgestalten.  

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