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BImSchG-Novelle 2024

BDEW veröffentlicht Anwendungshilfe zum Verfahrensrecht mit dem Schwerpunkt Windenergie an Land.

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© fokke baarssen / Shutterstock

 

Im Sommer 2024 ist die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG-Novelle) in Kraft getreten. Es ist die größte Reform seit 30 Jahren. Die BImSchG-Novelle greift dabei zahlreiche BDEW-Forderungen auf, so dass sie zu einem wesentlichen Hebel für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren werden kann.

Für die Windenergie an Land ist besonders hervorzuheben, dass das Repowering erheblich erleichtert wird und durch die Stärkung der Vorbescheide schneller eine erste Planungssicherheit für die Projektplaner erreicht wird. Zudem kann der Typ der geplanten Anlage leichter gewechselt werden, wenn die Anlagenparameter nur geringfügig geändert werden. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere positive Aspekte in der BImSchG-Novelle erhalten, die für alle Anlagentypen gelten. Darunter fallen beispielsweise die Straffung der Behördenbeteiligung, Erleichterungen beim vorzeitigen Baubeginn, weitere Schritte zu digitalen Verfahren, die Vollständigkeitsfiktion für den Fristbeginn sowie die Einführung eines Projektmanagers als Verwaltungshelfer. Nähere Informationen zur BImSchG-Novelle finden Sie im BDEW-News vom 6. Juni 2024 und im BDEW-News vom 11. Juli 2024.

Nunmehr hat der BDEW eine umfassende Anwendungshilfe zu den wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Verfahrensrecht mit dem Schwerpunkt Windenergieanlagen an Land verfasst. Die Anwendungshilfe richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker sowie Mitarbeitende in Unternehmen, die mit den Genehmigungsverfahren betraut sind.

Inhaltliche Schwerpunkte der Anwendungshilfe sind dabei die Änderungen beim vorzeitigen Baubeginn, beim Vorbescheid für Windenergieanlagen, beim Ablauf des Genehmigungsverfahrens, bei Änderungen nach Genehmigungserteilung (einschließlich vereinfachter Typenwechsel) und beim Repowering.

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