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Ausgleichsenergie: BNetzA bestätigt Branchenlösung bei Nulldurchgängen

Am 1. April 2016 hat der BDEW der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Branchenlösung zur Vermeidung von extremen Ausgleichsenergiepreisen bei sog. Nulldurchgängen vorgelegt.

Die Stärkung des Energy Only Marktes ist eines der Ziele des Bundeswirtschaftsministeriums, das im vergangenen Jahr im Weißbuch festgelegt worden ist. Die Anpassung des Ausgleichsenergiepreissystems wird dabei als Maßnahme genannt. Bereits Ende 2015 hat die BNetzA die Diskussion zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreissystems mit den Markteilnehmern aufgenommen, um mögliche Anpassungen im Rahmen eines Festlegungsverfahrens umzusetzen. Dabei hat sich die BNetzA offen für eine Branchenlösung bei Nulldurchgängen gezeigt, sofern diese Lösung praktikabel, schnell umsetzbar ist und durch die Branche mitgetragen wird.

Der BDEW hat mit einem Workshop zur Erarbeitung dieser Branchenlösung die Diskussions- und Arbeitsplattform gestellt und die Verbändeabstimmung koordiniert.

Branchenlösung vermeidet effektiv extreme Preise

Mit der Branchenlösung wird das bestehende Ausgleichsenergiepreissystem mit einem neuen Kappungsschritt ergänzt, so dass das aktuelle Berechnungssystem weitestgehend bestehen bleibt. Mit dem Vorschlag des sog. "linearisierten Stufenmodells" wird der Ausgleichsenergiepreis der jeweiligen Viertelstunde, bei einem NRV-Saldo zwischen -500 und +500 MW, zusätzlich zur bereits bestehenden Kappung begrenzt. Die Preiskappung erfolgt entlang einer linear ansteigenden/abfallenden Funktion in Abhängigkeit des NRV-Saldos. Dabei wird der mengengewichtete, durchschnittliche Preis des 1-h-Produkts der betreffenden Stunde aus dem Intraday-Handel der EPEX Spot mit einem Auf-/Abschlag zwischen 100 und 250 €/MWh versehen. Die möglichen Mehr- und Mindereinnahmen, die durch diese zusätzliche Kappung entstehen, werden noch im betreffenden Monat durch eine konstante Umlage aus den Ausgleichsenergiepreisen aller Viertelstunden refinanziert. Extreme Ausgleichsenergiepreise bei Nulldurchgängen werden hierdurch effektiv vermieden.

Phänomen der extremen Preisspitzen bei Nulldurchgängen

Nach den bislang bestehenden Vorgaben der BNetzA ermitteln und veröffentlichen die vier deutschen ÜNB den regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). In der Vergangenheit kam es wiederholt zu sehr hohen Preisen für Ausgleichsenergie, die durch die Systematik bei Nulldurchgängen entstehen.

Diese Preisspitzen treten auf, wenn der NRV (= die Summe aller Bilanzkreisabweichungen in den vier Regelzonen) einen sehr geringen Saldo aufweist. Dies ist dann der Fall, wenn es innerhalb eines Bilanzierungsintervalls (in Deutschland 15 Minuten) zu einem Wechsel des Bedarfs von positiver zu negativer Regelenergie kommt. Die gesamten Kosten des Regelenergieabrufes dieser Viertelstunde werden auf die verbliebene Summe der Bilanzkreisabweichungen aufgeteilt. Durch die systembedingte Division der Regelenergiekosten durch eine kleine Menge entstehen sehr hohe Ausgleichsenergiepreise, obwohl das Gesamtsystem nahezu ausgeglichen ist.

BNetzA bestätigt Branchenlösung

Die Branchenlösung wird von vielen Verbänden der Energiewirtschaft mitgetragen. Der BDEW hat den Vorschlag der BNetzA zur Annahme am 1. April übergeben. Die BNetzA hat heute die Anwendung der Branchenlösung zum 1. Mai 2016 mit einer Mitteilung auf ihrer Website bekannt geben. Der BDEW hatte bereits hingewiesen, dass diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn eines Abrechnungsmonats veröffentlicht werden muss, damit sich alle BKV auf das neue Ausgleichsenergiepreissystem einstellen können.

Mit der nun erfolgten Veröffentlichung und der Anwendung der Branchenlösung gehören die hohen, kaum vorhersehbaren Ausgleichsenergiepreise und die unnötigen Risiken für alle BKV der Vergangenheit an.

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