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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sonderregelungen vereinfachen Zugang für Hochwasserbetroffene

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat kurzfristig Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen, um Betroffene beim energieeffizienten Wiederaufbau ihrer Gebäude zu unterstützen. In einer Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches gemeinsam mit der KfW die BEG umsetzt, werden die Neuerungen zusammengefasst:

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© Shutterstock / mitifoto

Zunächst werden für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe die Antragsbedingungen neu geregelt: So kann auch nach Baubeginn ein Antrag auf Förderung eingereicht werden, mit dem Vorhabenbeginn muss nicht gewartet werden. Für den Wiederaufbau von bereits durch Bundesmittel geförderte Bauten oder Anlagen kann erneut ein Förderantrag gestellt werden. Etwaige Sperrfristen und Mindestnutzungsdauern werden außer Kraft gesetzt.

Vor dem Hintergrund der angelaufenen Fluthilfe aus öffentlichen Mitteln informiert das BAFA, dass die BEG zusätzlich mit anderen Hilfen in Anspruch genommen werden kann. Die Förderhöchstquoten liegen bei 80 Prozent, in Härtefällen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden.

Die genannten Sonderregelungen gelten ausschließlich für Hochwasserbetroffene. Eine entsprechende Prüfung obliegt den durchführenden Organisationen BAFA und KfW.

Bei Fragen zur BEG hat die KfW die Hotline 0800/539 9007, das BAFA die Rufnummer 06196/ 908 1625 wochentags für den Zeitraum von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet. Gesonderte Informationen zu BEG-Anträgen im Hochwassergebiet stellt das BMWi bereit.

Die Verbände der Energie- und Wasserwirtschaft unterstützen die Betroffenen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit der Hilfsplattform „Energie. Wasser. Hilft“. Die Plattform dient dazu, spezifische Hilfsangebote für die kurzfristige Instandsetzung sowie den mittelfristigen Wiederaufbau der Infrastrukturen Strom, Gas, Trinkwasser und Abwasser in den betroffenen Gebieten zu bündeln und mit den Bedarfen vor Ort zusammenzuführen.



 

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