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Corona-Pandemie: BDEW erreicht neue Umsetzungstermine

Marktkommunikation: BNetzA hat einige noch planbare Umsetzungstermine bereits verschoben.

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Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen und bindet Ressourcen. Der BDEW hat deshalb die Verschiebung verschiedener Umsetzungstermine in der Marktkommunikation mit der BNetzA abgestimmt. Im Ergebnis hat die BNetzA einige noch planbare Umsetzungstermine verschoben. Dadurch konnten Entlastungen für die Mitgliedsunternehmen erreicht werden. Die wichtigsten Themen mit Bezugspunkten zur Marktkommunikation sind nachfolgend zusammengefasst.

EDI@Energy-Dokumente: Umsetzung am 1. Oktober 2020 und am 1. April 2021

Die zum 1. April 2020 veröffentlichten EDI@Energy-Dokumente werden dieses Mal nicht alle gemäß dem Änderungsmanagement am 1. Oktober 2020 umgesetzt, sondern größtenteils auf den 1. April 2021 verschoben.

Zu den EDI@Energy-Dokumenten, die zum 1. April 2021 umgesetzt werden, zählen im einzelnen folgende EDI@Energy-Dokumente:

  • Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 1.3, teilweise
  • Artikelnummernliste des BDEW, teilweise
  • APERAK MIG 2.1e
  • APERAK/CONTRL AHB 2.3g
  • IFTSTA MIG 2.0a
  • IFTSTA AHB 2.0a
  • MSCONS MIG 2.3a
  • MSCONS AHB 2.3b
  • ORDERS MIG 1.1l
  • ORDRSP MIG 1.1i
  • QUOTES MIG 1.1b
  • REQOTE MIG 1.1d
  • REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP AHB 1.0b
  • ORDERS/ORDRSP AHB MaBiS 2.0
  • PRICAT MIG 1.1b
  • PRICAT AHB 1.0b
  • HKNR AHB 2.2b
  • UTILTS AHB 1.0a
  • Entscheidungsbaum-Diagramme 2.2

Des Weiteren folgt die Beschlusskammer 7 der Empfehlung der Gaswirtschaft, die Umsetzung der gasseitigen Formatanpassungen für die Kapazitätsabrechnungen an Ausspeisepunkten zu Letztverbrauchern weiterhin bereits zum 1. Oktober 2020 vorzunehmen.

Die Herstellung der erforderlichen inhaltlichen Konsistenz zwischen dem Regelwerk der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV Gas XI) und dem Datenaustausch lässt eine Verschiebung der entsprechenden Formatanpassungen zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr zu bzw. würden ihrerseits rechtliche Unsicherheiten nach sich ziehen.

Daher sind die folgenden EDI@Energy-Dokumente INVOIC MIG, INVOIC/REMADV AHB und die entsprechenden Inhalte der Artikelnummernliste sowie der Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren zum 1. Oktober 2020 umzusetzen.

Nähere Informationen sind auch der BNetzA-Mitteilung Nr. 11 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation „Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen“ zu entnehmen.

Regelungen zum Übertragungsweg: Umsetzung zum 1. Oktober 2020

In die Regelungen zum Übertragungsweg wurde die Einführung des verschlüsselten Fahrplanaustausches aufgenommen. Die Einführung der Verschlüsslung war gemäß Tenorziffer 6 der Festlegung BK6-18-032 „Marktkommunikation 2020“ ursprünglich zum 1. Juli 2020 verbindlich. Auch hinsichtlich dieser Verpflichtung wird der Vollzug um drei Monate ausgesetzt, die Einführung des verschlüsselten Fahrplanaustausches erfolgt somit zum 1. Oktober 2020. An der bereits marktweit im Einsatz befindlichen Signierung der Fahrplandaten (Stufe 1) ändert sich durch diese BNetzA-Mitteilung nichts.

Nähere Informationen sind auch der BNetzA-Mitteilung Nr. 1: Verschiebung der Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages Strom auf den 1. August 2020 zu entnehmen.

Bilanzkreisvertrag und die zugehörige Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland" Umsetzung zum 1. August 2020

Die Vertragsumstellung war ursprünglich zum 1. Mai 2020 vorgesehenen. Mit der Verschiebung der Vertragseinführung auf den 1. August 2020 trägt die Beschlusskammer den durch die Pandemie verursachten Einschränkungen der Unternehmen in ihrer täglichen Arbeitsweise Rechnung. Durch die spätere Einführung des neuen Vertrages sollen die Unternehmen in ihren operativen Prozessen des Bilanzkreismanagements und der Systemführung entlastet werden, um prioritär einen ungestörten Betrieb fortzusetzen und jede mögliche Störung systemrelevanter Prozesse vorsorglich auszuschließen.

Nähere Informationen sind auch der BNetzA-Mitteilung Nr. 1: Verschiebung der Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages Strom auf den 1. August 2020 zu entnehmen.

BNetzA-Festlegungsverfahren zum Lieferantenrahmen-/Netznutzungsvertrag Strom sowie damit verbundene Prozessthemen: Verschiebung auf mindestens Mai 2020

Die Eröffnung des BNetzA-Festlegungsverfahrens zum Lieferanten-/Netznutzungsvertrag Strom und den damit verbundenen Prozessthemen (insb. Digitalisierung von Sperrprozessen, Kontaktinformationen und der Übermittlung von Zählzeiten, elektronisches Preisblatt, Veröffentlichung konsolidierter Lesefassungen zur Marktkommunikation 2020) wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Anfang April 2020 bis mindestens Mitte Mai 2020 aufgeschoben. Der BDEW nutzt die Zeit bis dahin zur fachlichen Vorbereitung der jeweiligen Themen.

Des Weiteren verweisen wir zum Umgang mit den Fristen im Rahmen der Prozessabwicklung auf den BDEW-Newsartikel „Corona Pandemie: Umgang mit regulatorischen und vertraglichen Pflichten“.

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