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Der neue Bilanzkreisvertrag – Rückblick auf eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung

Der neue Bilanzkreisvertag wurde am 1. August 2020 eingeführt und hat den seit 2011 geltenden Vertrag abgelöst. Grundlage ist der Artikel 18 (1) b der Verordnung (EU) 2017/2195.

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Der neue Bilanzkreisvertrag wurde nach einem umfangreichen Konsultationsverfahren am 19.04.2019 durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Im Vergleich zu seinem Vorgänger beinhaltet er viele Neuerungen wie zum Beispiel die umfassende Deklaration von Energiemengen, die Einführung eines so genannten Urgent Calls bei einem Verdacht auf eine missbräuchliche Fahrplanmeldung und die Möglichkeit, unausgeglichene Fahrplanmeldungen im Intraday-Zeitbereich vorzunehmen. Sowohl ÜNB als auch Energieversorgungsunternehmen haben im letzten Jahr viel Arbeit investiert, um neue Prozesse zu entwickeln und anzupassen.

Auf Grund der durch die Pandemie verursachten Einschränkungen der Unternehmen in ihrer täglichen Arbeitsweise verschob die BNetzA den Einführungstermin des Vertrags vom 1. Mai auf den 1. August 2020. Das gab sowohl ÜNB als auch BKV etwas mehr Zeit, sich auf die Anpassungen vorzubereiten, bzw. diese umzusetzen.

Der BDEW hatte die Einführung des Vertrags mit einer Anwendungshilfe in Form eines FAQs (Login erforderlich) unterstützt. Darin wurde erklärt, wie die Deklaration der Energiemengen erfolgen muss, unter welchen Umständen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden müssen, und was sich bei der Fahrplannominierung im Day- Ahead-, Intraday- und Day-After-Zeitbereich geändert hat. Gemeinsam haben BKV und ÜNB sich in der operativen Umsetzung auf eine standardisierte Durchführung des Urgent Calls geeinigt und herausgearbeitet, welche Anforderungen im Falle eines Urgent Calls vom BKV erfüllt werden müssen. Einen entsprechenden Urgent-Call-Umsetzungsleitfaden haben die ÜNB auf ihren Homepages veröffentlicht. Zudem hatten die ÜNB zugesagt, einen vorab angekündigten sogenannten „Test-Test-Urgent-Call“ durchzuführen, um die Prozesse zu testen.

Vor allem mit der Deklaration von Energiemengen haben sich die Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Konsultation als auch bei der Vertragsumsetzung Anfang des Jahres 2020 intensiv auseinandergesetzt. Die Befürchtung vieler Unternehmen, dass mit der Einführung der Deklaration auch sehr viel mehr Sicherheitsleistungen hinterlegt werden müssen, hat sich nicht bestätigt. Die Umstellung verlief in diesen Punkten reibungslos.

Eine größere Umstellung für das Fahrplanmanagement stellte der Urgent Call dar, der im Falle des Verdachts einer missbräuchlichen  Fahrplanmeldung ausgerufen werden kann, und den Zeitraum für die nachträgliche Meldung von Fahrplanänderungen auf 10 Uhr des folgenden Tages beschränkt. Letztere bedeutete insbesondere für verlängerte Wochenenden und Feiertage eine Verschärfung der bis dahin geltenden Regeln.

Im Dezember 2020 haben die ÜNB einen Test-Test-Urgent Call mit vorheriger Ankündigung durchgeführt, welcher in Gänze betrachtet, sehr gut funktionierte. Anfang des Jahres 2021 wurde auf Seiten der ÜNB der letzte Feinschliff zum reibungsfreien Ablauf der Prozesse im Falle eines Urgent Calls vorgenommen. Ein weiterer Test Urgent Call im Juni 2021 zeigte wiederum sehr positive Ergebnisse. Für die Plausibilisierung missbräuchlicher Fahrpläne scheint er somit ein geeignetes Mittel zu sein.

Allein die Anmeldung höherer Leistung für unausgeglichene Intraday-Fahrpläne bis 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt - die sogenannte „Trichterregelung“ im Intraday-Zeitbereich - musste sich noch einspielen. BKV konnten erstmals die Möglichkeit nutzen, offene Positionen zu nominieren und abweichend vom Regelfall bei Bedarf auch anzupassen.

Nach zwölf Monaten der Einführung des neuen Vertrags zieht der BDEW eine sehr positive Bilanz. Die Prozesse auf Seiten der ÜNB und BKV zu Anpassungen im Fahrplan- und Bilanzkreismanagement wurden fristgerecht umgestellt, haben in der Einführungsphase kaum zu Umsetzungsproblemen geführt und sich in den letzten Monaten gut eingespielt.

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