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Einstieg in den Redispatch 2.0: BNetzA begrüßt BDEW-Übergangslösung

Die Bundesnetzagentur unterstützt in der Mitteilung Nr. 6 die BDEW-Übergangslösung für einen gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0. Die Behörde verzichtet dazu für die Übergangszeit bis Mai 2022 auf Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen. Aufwendungen der Anschlussnetzbetreiber, die bei der Umsetzung der BDEW-Übergangslösung anfallen, werden bis zum 1.3.2022 als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile behandelt.

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© BoonmeeKim / Shutterstock

BDEW-Übergangslösung bietet „geordneten Weg für die Übergangszeit“: Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundenetzagentur bezeichnen in einer gemeinsamen Mitteilung vom 21. September 2021 die in der Branche abgestimmte Vorgehensweise bis zur vollumfänglichen Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG als „geordneten Weg für eine Übergangszeit“.

Die Beschlusskammer 6 kündigte ferner an, vorerst keine Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen gegen diejenigen Unternehmen von Amts wegen zu ergreifen, die sich im Rahmen der BDEW-Übergangslösung bewegen.

Die Beschlusskammer 8 wiederum wird den Aufwandsersatz, der auf Grund der Durchführung der Übergangslösung des BDEW bei den Netzbetreibern anfällt als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile im Rahmen der FSV Redispatch bei den ÜNB bzw. i. S. d. § 34 Abs. 8 S. 1 ARegV bei den VNB behandeln. Grundsätzlich ist dieser Aufwandsersatz auf Maßnahmen des Redispatch 2.0 begrenzt, die zwischen dem 01.10.2021 und dem 28.02.2022 durchgeführt worden sind. In begründeten Ausnahmefällen können derartige Aufwendungen auch im Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 31.05.2022 berücksichtigt werden.

Redispatch 2.0: Betriebsbereitschaft zum 1. März 2022 sicherzustellen

Dies entspricht dem in der BDEW-Übergangslösung definierten Ziel, bis spätestens zum 1. März 2022 die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Residpatch-2.0- Zielprozesse.

Die Branche treibt die Umsetzung der Zielprozesse weiterhin mit aller Kraft voran und berichtet über die Fortschritte regelmäßig an die BNetzA.

Hintergrund

Nachdem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft seinerzeit die Branchenlösung zum neuen Redispatch erfolgreich entwickelt und im Mai 2020 an die BNetzA übergeben hatte, hat sich der BDEW vor Hintergrund der Umsetzungsschwierigkeiten dieses gemeinsamen sowie zeitkritischen Problems der Branche kurzfristig angenommen. Um aus den Verzögerungen resultierenden Risiken bei der Bilanzkreisbewirtschaftung zu begegnen, wurde in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWK (vormals BMWi) eine branchenweite Übergangslösung erarbeitet, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 1. Oktober 2021 ermöglichen soll. Die BDEW-Übergangslösung ist bis zum 31. Mai 2022 befristet.

Im Kern sieht die Übergangslösung vor, dass der bilanzielle Ausgleich für angeforderte Anlagen in der Übergangszeit weiterhin durch den Anlagenbetreiber bzw. seinem Lieferanten erfolgt. Ferner definiert die Übergangslösungen die Regeln für die Ermittlung der jeweiligen finanziellen Kompensation des Bilanzkreisverantwortlichen.

Weiterführende Informationen und Detailregelungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten „BDEW-Übergangslösung RD2.0 – Allgemeine Beschreibung“ und „BDEW-Übergangslösung RD2.0 - Detailprozesse zur Geltendmachung und Auszahlung von Ansprüchen“.

Der BDEW berichtete ausführlich.

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