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Marktkommunikation: BDEW-Services zum Interimsmodell

Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zum sog. Interimsmodell in Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes sind seit dem 1. Oktober 2017 im Energiemarkt anzuwenden. Der BDEW unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der praktischen Umsetzung. Aktuell hat der BDEW die Prozessbeschreibung "Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas" sowie eine Neuauflage der Anwendungshilfe zur "Marktlokations-Identifikationsnummer" (kurz: MaLo-ID) veröffentlicht.

BNetzA-Vorgaben

Die BNetzA-Festlegungen vom 20. Dezember 2016 zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende / Interimsmodell (BK6-16-200 / BK7-16-142) regeln die Massenprozesse für den Einsatz von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen bis 2020 und sind als Übergangslösung für den Einstieg in den Rolloutprozess notwendig. Die Regelungen zum Interimsmodell sind seit 1. Oktober 2017 durch die Energieversorgungsunternehmen anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die angepassten Prozessbeschreibungen zum Lieferantenwechsel Strom und Gas (GPKE, GeLi Gas), zu den Marktprozessen für erzeugende Marktlokationen (MPES) und zu den Wechselprozessen im Messwesen (WiM Strom) sowie die entsprechenden Anpassungen in den Datenformaten. Weiterführend hat die Bundesnetzagentur mit den Festlegungen zum Interimsmodell die Einführung der Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID) im deutschen Energiemarkt zum 1. Februar 2018 vorgegeben.

Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas

Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Festlegungen zum Interimsmodell keine neuen Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas festgelegt und die bisher gültigen Prozesse zum 1. Oktober 2017 aufgehoben. Der BDEW hat diese Lücke geschlossen und eine Anwendungshilfe zu den Wechselprozessen im Messwesen für die Sparte Gas erarbeitet. Die Anwendungshilfe enthält nach Auffassung der Bundesnetzagentur die für den Zugang und den Betrieb von Messlokationen Gas zwischen den beteiligten Rollen erforderlichen Prozesse und ermöglicht unter Einbeziehung der bestehenden Rahmenbedingungen, insb. der Lieferantenwechselprozesse Gas (GeLi Gas), eine weitreichende Automatisierung massengeschäftstauglicher Abläufe sowie eine hohe Homogenität zwischen dem Strom- und Gassektor beim Interimsmodell. Die Bundesnetzagentur begrüßt die Veröffentlichung dieser Anwendungshilfe und sieht in dieser eine zielführende Grundlage für die Abwicklung des Messstellenbetriebs im Gassektor ab dem 1. Oktober 2017 (vgl. BNetzA-Mitteilung Nr. 2 zum Messwesen). Zu beachten ist bei den Wechselprozessen im Messwesen für die Sparte Gas insbesondere der neue Prozess "Messwertaufbereitung im Fehlerfall".

Einführung der MaLo-ID im deutschen Energiemarkt zum 1. Februar 2018

Zur praktischen Umsetzung der BNetzA-Vorgaben zur Einführung der MaLo-ID hat der BDEW koordinierend für die Netzbetreiber die Ausgestaltung der erforderlichen Prozesse und Datenformate erarbeitet sowie für alle BDEW-Mitgliedsunternehmen ergänzende Anwendungshilfen veröffentlicht (vgl. hierzu BDEW direkt 4/2017 und 7/2017).

Die BDEW-Anwendungshilfe "Die neue Marktlokations-Identifikationsnummer: Bildungsvorschrift und Einführung im Energiemarkt" beschreibt den Aufbau der MaLo-ID sowie die Prozesse zur Verteilung der MaLo-ID an die berechtigten Marktpartner im deutschen Energiemarkt. Die Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt erfolgt unter Nutzung von EDIFACT.

Phase 1: bis 30. November 2017

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, bis zum 30. November 2017 die Umstellung der relevanten Identifikatoren für Marktlokationen und Tranchen in ihren IT-Systemen vorzubereiten. Die erforderlichen MaLo-ID-Nummern für die Umstellung können bei der BDEW-Tochtergesellschaft Energie Codes und Services GmbH bestellt werden.

Phase 2: 1. Dezember 2017 bis 30. Januar 2018

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis 30. Januar 2018 erfolgt der elektronische Austausch der MaLo-ID-Nummern zwischen den Netzbetreibern und den jeweils Berechtigten. Der Prozess sieht vor, dass die Berechtigten einer MaLo-ID (dies sind insb. Lieferanten, Messstellenbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, …) die erforderlichen Identifikatoren beim Netzbetreiber abfragen. Die Berechtigten sind für die Anfrage der relevanten MaLo-ID-Nummern beim Netzbetreiber verantwortlich.

31. Januar 2018

Der 31. Januar 2018 ist ein "Systemtag". Der 31. Januar 2018 verhält sich bei der Fristenberechnung wie ein GPKE/GeLi Gas-Feiertag. Zusätzlich kann an diesem Tag der Versand von MSCONS-Nachrichten entfallen. Das Vorgehen gilt allerdings nur für die Prozesse, die den Feiertagskalender der GPKE/GeLi Gas nutzen. Alle anderen energiewirtschaftlichen Prozesse mit Marktkommunikation, wie z. B. Nominierungen Gas bzw. Fahrpläne Strom, laufen gemäß den bestehenden Regelungen weiter. Das Vorgehen zum 31. Januar 2018 sowie weitere praktische Fragenstellung zur Einführung der MaLo-ID - beispielsweise im Umgang mit Zweirichtungszählern - hat der BDEW in einer Neuauflage der BDEW-Anwendungshilfe "Die neue Marktlokations-Identifikationsnummer: Fragen und Antworten", Version 1.2, Ausgabe Oktober 2017 aufgegriffen.

Phase 3: Ab 1. Februar 2018

Die Marktkommunikation verwendet ab dem 1. Februar 2018 die MaLo-ID als zentrale Identifikationsnummer für die relevanten Prozesse (z. B. GPKE, GeLi Gas). Dieses Vorgehen gilt sowohl für in die Zukunft als auch für zurückliegende (Abrechnungs-) Zeiträume. Befristet bis zum 31. März 2019 besteht weiterhin die Möglichkeit, mittels des Prozesses "Verteilung MaLo-ID an Berechtigte" nachträglich einzelne MaLo-ID-Nummern vom Berechtigen beim Netzbetreiber anzufragen.

Weiterführende Grundlagen zum Zusammenwirken von Marktlokationen und Messlokationen sind in dem BDEW-Foliensatz "Marktlokationen und Messlokationen: Grundlagen und Anwendungsbeispiele" beschrieben.

Umsetzungsfragen zum Interimsmodell

Zur Förderung einer markteinheitlichen Umsetzung prozessualer BNetzA-Festlegungen veröffentlicht der BDEW regelmäßig Anwendungshilfen in der Publikationsreihe "Umsetzungsfragenkataloge". Ein Umsetzungsfragenkatalog zum "Interimsmodell" befindet sich aktuell in Vorbereitung. Die Erstveröffentlichung der Anwendungshilfe ist für November 2017 vorgesehen. BDEW-Mitglieder können aktuelle Fragenstellungen an den BDEW zu den Prozessen des Interimsmodells unter Nutzung des entsprechenden Formblattes sowie zu den Datenformaten an das Forum Datenformate richten.

Ausblick auf das MsbG-Zielmodell

Aktuell arbeitet der BDEW in Zusammenarbeit mit dem VKU auf Grundlage und in Weiterentwicklung des Interimsmodells an der Ausgestaltung des Zielmodells zur Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in die elektronische Marktkommunikation. Dies betrifft insbesondere die Abbildung der durch das Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Anforderungen zur Umsetzung einer sternförmigen Kommunikation sowie zur Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung. Nach aktuellem Zeitplan ist eine Übergabe der Prozessvorschläge an die Bundesnetzagentur zu März 2018 sowie eine Anwendung im Energiemarkt ab 2020 terminiert. Der BDEW sieht diesen Zeitplan vor dem Hintergrund der weiterhin ungeklärten technischen Rahmenbedingungen für die neue Messtechnik als sehr kritisch Der BDEW hat dies gegenüber der Bundesnetzagentur dargelegt und einen realistischen Zeitplan auf Basis von Aufgabenpaketen eingefordert. Der BDEW ist ebenfalls in Kontakt mit der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

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