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Marktkommunikation

Bundesnetzagentur eröffnet Konsultation zur künftigen Technologiebasis.

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© mr. teerapon tiuekhom / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat am 16. September 2021 die Konsultation im Rahmen eines Festlegungsverfahrens zur künftigen Technologiebasis für die Marktkommunikation Strom eröffnet. Der BDEW wird sich für eine Einführung eines AS4-WebServices einsetzen. Die Nutzung von Kombizertifikaten für die Absicherung der Marktkommunikation ist vorerst bis 01.10.2023 möglich.

Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom

Die Bundesnetzagentur hat am 16. September 2021 einen Entwurf einer Konsultationsfassung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom (BK6-21-282) mit Frist zum 15. Oktober 2021 veröffentlicht. Ziel des Festlegungsverfahrens ist es, ein hohes Level an Sicherheit, insbesondere Vertraulichkeit und Integrität, auf Grundlage neuer technologischer Standards im Bereich der elektronischen Marktkommunikation zu gewährleisten. Der sichere und zuverlässige Austausch von Daten zwischen verschiedenen Marktteilnehmern der Energiewirtschaft stellt für die effiziente Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation eine unerlässliche Grundlage dar. Die Bundesnetzagentur möchte alle Marktteilnehmer zum Einsatz der künftigen Technologiebasis ab dem 01.10.2023 verpflichten.

Der BDEW steht seit Anfang 2019 im engen Austausch mit der Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um eine geeignete Technologiebasis und ihre Absicherung zu sondieren. Der BDEW strebt dabei an, mit einer künftigen Technologiebasis nicht nur eine höhere Automatisierung in der deutschen Marktkommunikation, sondern auch eine möglichst reibungslose grenzüberschreitende Datenkommunikation zu ermöglichen. Die Behörden drängen dabei auf eine Nutzung der sogenannten Smart-Metering Public Key Infrastructure des BSI, die zur Absicherung der Kommunikation mit dem Smart-Meter Gateway eingesetzt wird.

Der BDEW spricht sich dafür aus, den Nachrichtenaustausch in der Marktkommunikation über einen AS4-WebService abzuwickeln. Die Ausarbeitung der technischen Details durch die zuständigen BDEW-Fachgremien ist bereits weit fortgeschritten. Im Sinne einer effizienten und nachhaltigen technischen Lösung für die gesamte Energiebranche plädiert der BDEW nachdrücklich dafür, die Technologiebasis für die Sparten Strom und Gas gleich zu halten.

Der BDEW wird sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligen.

Ergänzend hat die Bundesnetzagentur am 16. September 2021 die Mitteilung Nr. 22 veröffentlicht. Damit wird die Übergangsregelung zur Nutzung von sogenannten Kombizertifikaten im Rahmen der Absicherung der Marktkommunikation Strom vorerst bis zum 01.10.2023 verkündet. Der BDEW begrüßt die Verlängerung der Regelung im Sinne einer kosteneffizienten und sicheren Lösung. Die Handhabe sollte aus Branchensicht fortgeführt werden bis zu einer Einführung eines AS4-WebServices.

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