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Markttransparenzstellen-Gesetz: Viel Aufwand, wenig Wirkung

Im Rahmen der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zum geplanten Markttransparenzstellen-Gesetz kritisierten die Sachverständigen Mitte Oktober 2012 die vorliegende Fassung als überholt und für die Marktüberwachung nicht erforderlich. Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur fordern eine Nachjustierung des Gesetzesentwurfs, um die erhobenen Daten zum Energiewendemonitoring nutzen zu können, und schlagen die organisatorische Angliederung an die Bundesnetzagentur vor. Der BDEW kritisierte das Gesetz als zu bürokratisch und rügte die geplante Kompetenz der Markttransparenzstelle zur Datenerhebung hinsichtlich der REMIT-Daten.

Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 15. Oktober 2012 war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Drs. 17/10060). Bisher wurde das Gesetzesvorhaben damit begründet, dass die bestehende Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas nicht ausreiche, um eine unzulässige Einflussnahme auf den Preis wirkungsvoll und schnell aufdecken und sanktionieren zu können. Zu diesem Zweck sei die Schaffung von mehr Transparenz auf nationaler Ebene von großer Bedeutung.

Wie der BDEW, vertreten durch Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Geschäftsführung, äußerte sich die Mehrheit der Sachverständigen - darunter auch das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur - kritisch bis ablehnend zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Markttransparenzstellen-Gesetzes, das neben den Großhandelspreisen für Energie auch auf die Überwachung der Kraftstoffpreise an Tankstellen abzielt.

Der BDEW hält die Einrichtung einer Markttransparenzstelle zwar grundsätzlich für sinnvoll. Es droht jedoch ein hoher Verwaltungsaufwand, und den Unternehmen würden erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet, die außer Verhältnis zum Nutzen stehen. Das geplante Vorgehen passt sich auch nicht in den europäischen Rahmen ein und es drohen doppelte Berichtspflichten mit Blick auf die seit Ende 2011 geltende europäische Transparenzverordnung REMIT (Europäische Verordnung über Energiemarktintegrität und -transparenz. Auch der ebenfalls als Sachverständige geladene Professor Fritz Helmedag (Technische Universität Chemnitz) sieht die von der Schaffung der Markttransparenzstelle erwarteten Effekte als überzogen an. Sie würden "nur in bescheidenem Maße" zur Verbesserung der Marktergebnisse beitragen.

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur begrüßten die Einrichtung der Markttransparenzstelle und plädierten abweichend vom vorliegenden Entwurf gemeinsam dafür, die Markttransparenzstelle organisatorisch bei der Bundesnetzagentur anzusiedeln. Die Marktbeobachtung erfolge in Zukunft aus einer neuen Perspektive angesichts des starken Anstiegs der Einspeisung aus erneuerbaren Energien und der damit einhergehenden Verdrängung der konventionellen Energieerzeugung bei gleichzeitig bestehenden Schwierigkeiten der Netzstabilität. Der Fokus habe sich weg von der Zurückhaltung der Erzeugungskapazitäten hin zu Fragen der wettbewerblichen Organisation des Energiemarktes im Zuge der Energiewende und der Sicherstellung der Energieversorgung verschoben. Die Aufsicht über die Kraftstoffpreise soll aber weiterhin beim Bundeskartellamt liegen.

Aus Sicht des BDEW ist der vorliegende Entwurf des Markttransparenzstellen-Gesetzes damit zu großen Teilen anpassungsbedürftig bzw. überflüssig. Es erscheint fraglich, ob die gleichen Daten, die eine effiziente Aufsicht hinsichtlich eines Marktmissbrauchs ermöglichen sollen, auch dem nun offensichtlich im Mittelpunkt stehenden Ziel der Sicherstellung der Energieversorgung und der wettbewerblichen Organisation des Energiemarktes dienen können. Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur scheinen dagegen nur geringen Änderungsbedarf hinsichtlich der Organisation zu sehen.

Ausblick

Die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 8. November 2012 vorgesehen, die Beratung im Bundesrat findet voraussichtlich am 23. November 2012 statt. Der BDEW wird sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens weiterhin aktiv für eine sinnvolle Ausgestaltung der Markttransparenzstelle einsetzen.

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