Nach § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Die Ermittlung und Veröffentlichung der Mehr- und Mindermengenpreise Strom wird als Use-Case in der BDEW/VKU/Geode/bne-Anwendungshilfe „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ beschrieben. Das genaue Vorgehen zur Ermittlung dieser Preise ist in der Anlage 1 zu dieser Anwendungshilfe für die Sparte Strom bzw. in der Anlage 2 zu dieser Anwendungshilfe für die Sparte Gas erläutert.
In der csv-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.
Am Ende der Seite finden Sie die aktuellen Dateien.
Hinweis: Am 20.01.2021 wurden die Mehr- und Mindermengenpreise Strom für die Anwendungszeiträume August 2020 bis Januar 2021 aufgrund eines Übertragungsfehlers bei einem Wert korrigiert. Netzbetreiber, die für diese Anwendungszeiträume ihre Rechnungen bereits erstellt haben, müssen die fehlerhaften Rechnungen gemäß des Use-Cases „Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und LF“ aus der Auswendungshilfe „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ (Kapitel 6.5) korrigieren. Die bestehende Rechnung ist zu stornieren, eine neue Rechnung mit den korrekten Preisen ist an den Lieferanten zu übermitteln. Eine Korrektur der übermittelten bilanzierten Menge ist nicht erforderlich, da diese nicht falsch ist.