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"Mieterstromgesetz" seit 25. Juli 2017 in Kraft

Das "Mieterstromgesetz" ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten. Um den Mitgliedsunternehmen einen ersten Überblick über die Neuregelungen zur Mieterstromförderung zu geben, hat der BDEW hierzu gleichzeitig eine Anwendungshilfe veröffentlicht. Im August 2017 sind außerdem Verordnungen zum EEG und zum KWK-Gesetz in Kraft getreten.

Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das "Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (Mieterstromgesetz) mit seinen wesentlichen Inhalten in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage können die Betreiber von Solaranlagen bis 100 kW auf Wohngebäuden für den von den Mietern vor Ort verbrauchten Strom künftig einen sog. Mieterstromzuschlag geltend machen. Zu berücksichtigen ist, dass diese Förderung erst gewährt werden darf, wenn sie beihilferechtlich durch die EU-Kommission genehmigt worden ist. Diese Genehmigung steht derzeit noch aus. Die Änderungen, die dieses Gesetz im EEG 2017 bewirkt hat, sind mittlerweile auch in die im Internet verfügbare, amtliche Fassung des Gesetzes übertragen worden.

Für die Unternehmen stellen sich nun in der Praxis zahlreiche Fragen, die der BDEW in seinen Gremien bearbeitet hat. Bereits am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, dem 25. Juli 2017, informierte der BDEW mit seiner Anwendungshilfe "Das Mieterstromgesetz - Ein erster Überblick" über den Inhalt und das Ziel der verschiedenen Neuregelungen im EEG 2017 und im EnWG. Für Mieterstromanbieter und Netzbetreiber gibt die Anwendungshilfe erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis, insbesondere zu:

  • Voraussetzungen und Berechnung des Mieterstromzuschlags nach dem EEG 2017,
  • Anforderungen an Mieterstromanbieter nach EnWG und Stromkennzeichnung, 
  • Anforderungen an Mieterstromverträge nach Paragraph 42a EnWG sowie 
  • Messung bei Mieterstrommodellen gemäß Paragraph 20 Abs. 1d EnWG.

Weitergehende Umsetzungsfragen sollen im Rahmen eines "Fragen-Antworten-Kataloges" behandelt werden, um den die Anwendungshilfe in ihrer nächsten Fassung ergänzt wird.

Weitere Änderungen im EEG und KWK-Gesetz durch das Mieterstromgesetz

Das Mieterstromgesetz hat darüber hinaus im EEG 2017 und auch im KWK-Gesetz zu weiteren Änderungen geführt. Diese sind in einem rechtlichen Vermerk näher beschrieben.

EEG-Verordnungen und KWK-Ausschreibungsverordnung im August 2017 in Kraft getreten

Schließlich sind im August 2017 auch mehrere Verordnungen zum EEG und KWK-Gesetz in Kraft getreten:

Die "Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (KWK-Ausschreibungsverordnung - KWKAusV)" und die "Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen - GemAV)" sind jeweils am 18. August 2017 in Kraft getreten. Die erste Verordnung dient der Konkretisierung der Ausschreibungsvorgaben des KWK-Gesetzes.

Die zweite Verordnung enthält die Bestimmungen für die "gemeinsamen Ausschreibungen" für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach Paragraph 39i EEG. Beide Verordnungen sind derzeit nur in der Fassung der Verkündung im Bundesgesetzblatt verfügbar.

Außerdem ist die "Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien" am 16. August 2017 in Kraft getreten. Diese Verordnung führt zu einer vollständigen Neufassung der "Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung".

Diese Verordnung enthält die Bestimmungen

  • für gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibungen mit einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
  • nationale Ausschreibungen, die für einen anderen EU-Mitgliedsstaat geöffnet worden sind, sowie
  • Ausschreibungen eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die für die Bundesrepublik Deutschland geöffnet worden sind.
Auch von dieser Verordnung steht derzeit nur die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung zur Verfügung.

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