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Überarbeiteter Mustervertrag zwischen Netzbetreiber und Speicherbetreiber

BDEW überarbeitet und veröffentlicht einen an REGENT 2026 angepassten Mustervertrag zwischen den Netzbetreibern und den Speicherbetreibern.

Überarbeiteter Mustervertrag zwischen Netzbetreiber und Speicherbetreiber

© Quality Stock Arts / Shutterstock

 

Gemäß Ziffer 2 des Tenors von REGENT 2026 ist der Netzbetreiber verpflichtet, an Ein- und Ausspeisepunkten an Speicheranlagen ein rabattiertes Netzentgelt anzubieten, sofern und soweit eine Speicheranlage, die mit mehr als einem Fernleitungs- oder Verteilernetz verbunden ist, nicht als Alternative zu einem Kopplungspunkt genutzt wird.

Hierzu hatte der BDEW bereits zum Inkrafttreten der REGENT-Festlegung der BNetzA am 1. Januar 2020 einen Mustervertrag zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den Speicherbetreibern zur Verfügung gestellt, der als Hilfestellung für die Netz- und Speicherbetreiber dient, um die Vorgaben der REGENT-Festlegung hinsichtlich der Entgeltrabattierung rechtssicher umzusetzen. Am 14. Mai 2025 hat die BNetzA verschiedene Anpassungen der REGENT-Festlegung beschlossen (REGENT 2026), die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die vorgenommenen Anpassungen erforderten auch eine Überarbeitung des BDEW-Mustervertrages, die durch eine kleine Arbeitsgruppe vorgenommen und aufgrund der Rückmeldungen aus den FAs noch einmal redaktionell ergänzt wurde. Die Beschlusskammer 9 der BNetzA (BK 9) hat den überarbeiteten Mustervertrag gesichtet und keine Widersprüche zu oder Unvereinbarkeiten mit den regulatorischen Vorgaben festgestellt.

Der Mustervertrag steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung. 

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