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Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten veröffentlicht

Die BDEW/VKU/GEODE-Verhandlungsdelegation (VD) hat den Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten (RV) erstellt. Dieser wird auf den Webseiten der Verbände zur Verfügung gestellt.

Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten veröffentlicht

© Rupert Oberhäuser / picture alliance

 

Für Anfang 2026 haben europäische Netzbetreiber erste User-Commitment-Prozesse zur Vermarktung von Wasserstoffkapazitäten angekündigt. In Deutschland soll parallel dazu ebenfalls die Vermarktung entsprechender Kapazitäten ermöglicht werden. Mit dem RV wird dem Markt und den Netzbetreibern bereits im Vorfeld zur Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) ein entsprechender Mustervertrag der beteiligten Verbände zur Verfügung gestellt. Mit dem Inkrafttreten der KoV H2 I zum 1. Januar 2028 soll der RV dann in diese integriert werden.

Der Vertragsentwurf wurde durch die wertschöpfungsstufenübergreifend besetzte VD sowie den BDEW/VKU-Juristenkreis Standardverträge Gas umfassend diskutiert und geprüft. Zudem wurden Rückmeldungen aus den Fachgremien der drei Verbände, von Netznutzerverbänden sowie von der BNetzA berücksichtigt.

Im Rahmen der Arbeiten wurden insbesondere auch Fragen zu Kündigungsmöglichkeiten, zu Verzögerungsfolgen sowie zur Verbindlichkeit reservierter Kapazitäten intensiv erörtert. Der Vertragsentwurf stellt deshalb in den wesentlichen Punkten einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der betroffenen Wertschöpfungsstufen dar. Jedoch war die Aufnahme eines unbedingten, verbindlichen Anspruchs auf die reservierte Kapazität zu einem im RV festgelegten fixen Zeitpunkt aufgrund des geltenden Rechts- und Regulierungsrahmens nicht möglich. Dies würde insbesondere im Konflikt mit der in §§ 15b und 15c i. V. m. § 28q EnWG vorgesehenen Überprüfung des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur stehen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Kapazitätsreservierung nach dem vorliegenden Mustervertrag das unter diesen Rahmenbedingungen größtmögliche Commitment der beteiligten Parteien darstellt und dies auch im Netzentwicklungsplanprozess die besten Voraussetzungen dafür schafft, die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durch die BNetzA zu bestätigen.

Der Mustervertrag ermöglicht den Betroffenen die einheitliche Anwendung von Reservierungsbestimmungen und setzt ein weiteres Signal für den Hochlauf des deutschen Wasserstoffmarktes.

Den Mustervertrag finden Sie im Download-Bereich.

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