Die Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) definiert auch für die Energiewirtschaft bestehende Ausnahmetatbestände vom Lizenzerwerb neu. Aktuell sind die typischen Tätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen von den Lizenzpflichten des KWG befreit. Die MiFID ist derzeit noch im Europäischen Gesetzgebungsprozess, so dass die finale Anwendung erst für frühestens 2016 erwartet wird. Jedoch gibt es bereits heute auch in der Energiewirtschaft einen eingeschränkten Bereich von Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente, die von den Unternehmen eine KWG-Lizenz erfordern. Der Praxisbericht soll interessierten Unternehmen der Energiewirtschaft eine Orientierung geben, welche Aufgaben und Pflichten mit einer KWG-Lizenz einhergehen, so dass der Aufwand eines Erwerbs und dessen Erhalt abgeschätzt werden kann.
Struktur des Praxisberichts
Der vorliegende Praxisbericht gibt zunächst eine kompakte Übersicht über das bestehende Regelwerk des Bankenrechts in Europa und dessen Umsetzung in Deutschland. Dabei werden die typischen Tätigkeiten, die lizenzpflichtig sind, kurz vorgestellt.
Der Praxisbericht stellt nachfolgend die zentralen Bedingungen für den Lizenzerwerb vor. Im Einzelnen sind dies:
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Anforderungen für die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut,
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Pflichten und Anforderungen aus der Erlaubnis des KWG und der dazugehörigen Verordnungen nach dem KWG und dem WpHG,
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Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz,
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Beitrags- und Umlagepflichten, die aus dem Lizenzerwerb entstehen,
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zusätzliche Unternehmensprüfungen.
Der Leser erhält in jedem Kapitel eine kurze Beschreibung der wichtigsten Aufgaben und Pflichten. Eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung steht nicht im Vordergrund. Hierzu sind alleine die Gesetze und Vorgaben der beaufsichtigenden Institutionen maßgeblich und rechtsbindend. Eine ausführliche Linksammlung zu den einschlägigen Vorgaben erleichtert jedoch eine selbständige Vertiefung mit den Vorgaben der Lizenzierung im Einzelnen und rundet den Praxisbericht ab.