Der Gesetzgebungsprozess für Carbon-Management-Technologien macht Fortschritte: Nachdem der Regierungsentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG - künftig KSpTG) am 8. September 2025 eingebracht und am 11. September 2025 erstmals beraten wurde, fand letzte Woche Montag, am 13. Oktober 2025, die öffentliche Anhörung zur Novelle des KSpTG statt. Das KSpTG gilt als zentraler Baustein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Technologien zu schaffen. Mehrere Sachverständige warben in der Anhörung für einen zügigen Beschluss, Diskussionen gab es hingegen insbesondere um die Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses.
Carbon Management umfasst Regelungen zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von Kohlendioxid (CCS/CCU). Nun wird der grundlegende Rechtsrahmen geschaffen mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpTG), den Anpassungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) sowie der Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls (Export von CO2 zur Offshore-Speicherung).
Die Novelle des KSpTG soll ein einheitliches Zulassungsregime für CO2-Leitungen schaffen, ermöglicht kommerzielle Offshore-Speicher auf dem deutschen Festlandsockel und stellt Leitungen und Speicher für CO2 unter überragendes öffentliches Interesse. Der BDEW hatte in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert. Insbesondere die genehmigungsrechtlichen Beschleunigungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau der Infrastruktur. Generell begrüßt der BDEW die Öffnung für die Offshore-Speicherung von CO2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Bei der Speicherung von CO2 muss dabei stets der Schutz von Süßwasserressourcen vor Salzwasserintrusionen und Schadstoffeinträgen gewährleistet sein. Wegen des Risikos der Kontamination der Trinkwasserressourcen lehnt der BDEW die Onshore-Speicherung ab und steht der Opt-In-Klausel für die Bundesländer mit größter Skepsis gegenüber. Weiterhin hat die Vermeidung von Emissionen die höchste Priorität vor dem Nutzen von natürlichen oder technischen Senken.
Ebenfalls auf dem richtigen Weg zur Ermöglichung des Carbon Managements befindet sich die Regierung mit der geplanten Verabschiedung der Anpassungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) sowie der Anwendung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls. Mit dem Gesetz zur Änderung des HSEG will die Bundesregierung das bisherige Meeres-Einbringungsverbot punktuell anpassen, um Offshore-Speicherung von CO2 in der deutschen AWZ bzw. dem deutschen Festlandsockel zu erlauben und flankierende Regelungen u. a. mit Genehmigungsbezug zum KSpTG sowie Details zur Geo-Engineering-Forschung zu verankern. Durch die vorläufige Anwendung des Londoner Protokolls kann Deutschland CO2 zur Speicherung ins Ausland exportieren. Eine weitere Voraussetzung sind u. a. bilaterale Vereinbarungen mit Nachbarländern. Auch hierzu hatte der BDEW eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung eingereicht.
Auf europäischer Ebene wurde am 6. Oktober 2025 von der Kommission eine öffentliche Konsultation zur geplanten Gesetzgebungsinitiative über CO2-Transportinfrastruktur und CO2-Märkte gestartet. Die Initiative baut auf der Strategie für industrielles CO2-Management vom Februar 2024 auf und soll den Aufbau eines integrierten EU-Markts für CO2-Abscheidung, -Transport, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) unterstützen. Der BDEW hatte auch hierzu im Rahmen der Sondierung bereits eine Stellungnahme erarbeitet und wird sich auch an der Konsultation beteiligen. Die Gesetzesinitiative wird einen wichtigen Baustein bei der Schaffung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen darstellen.
Insgesamt werden derzeit beim Rechtsrahmen für Carbon-Management-Technologien lange erwartete Fortschritte gemacht, die zeitnah final verabschiedet werden sollten. Gleichzeitig ist das nur der erste Schritt. Im nächsten Schritt muss ein umfassendes Konzept für den Hochlauf der Technologien erarbeitet werden, das durch gezielte Förderung und Setzung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen einen Markthochlauf ermöglicht.
Hierbei ist die Öffnung der CO2-Differenzverträge auch für Carbon-Management-Technologien ein wichtiger Schritt. Das BMWE hatte in der letzten Woche angekündigt, dass 2026 eine weitere Ausschreibungsrunde für diesen Fördermechanismus erfolgen soll, hierfür stehen etwa 6 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf dieses Werkzeug können sich Unternehmen bewerben, die klimaschonende Produktionstechniken implementieren wollen. Hierbei soll dann der Differenzbetrag zwischen CO2-Vermeidungskosten und jeweiligem CO2-Preis an die Unternehmen als Förderung ausbezahlt werden. An der laufenden Konsultation wird sich der BDEW beteiligen.