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Redispatch 2.0: BDEW-Branchenlösung an Bundesnetzagentur übergeben

Es ist zu erwarten, dass die Regulierungsbehörde diese adressieren und aufbauend auf den Arbeiten der Branche entsprechende Konsultations- und Festlegungsverfahren eröffnen wird.

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Der BDEW hat sein bereits Mitte Februar 2020 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermitteltes Umsetzungskonzept für den Redispatch 2.0 weiterentwickelt und komplettiert. Das Ergebnis ist ein mit allen Wertschöpfungsstufen abgestimmtes System aus Regelungen und Prozessen zur Durchführung, Bilanzierung und Abrechnung von Netzengpassmanagementmaßnahmen, sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilernetzebene. Der BDEW hat die aktualisierten Dokumente zur Branchenlösung am 15. Mai 2020 an die BNetzA versandt und auf Regelungsbedarfe hingewiesen, die sich aus den Anforderungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) ergeben. Zu erwarten ist, dass die Regulierungsbehörde diese adressieren und aufbauend auf den Arbeiten der Branche entsprechende Konsultations- und Festlegungsverfahren eröffnen wird. 

Projekt „Redispatch 2.0“

Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene NABEG 2.0 enthält geänderte bzw. neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen (siehe im Einzelnen auch BDEW-News vom 16. Mai 2019 sowie vom 17. März 2020).

Im Juni 2019 hat der BDEW das Projekt „Redispatch 2.0“ mit dem Ziel gestartet, eine Branchenlösung für die Durchführung von regulierten Netzengpassmanagementmaßnahmen in Deutschland zu erarbeiten (siehe zum Projektstart auch BDEW News-Beitrag vom 10. Juli 2019). In dem am 15. Mai 2020 an die BNetzA übergebenen Konzept werden die Themen Datenlieferung, Abruf, Bilanzierung und Abrechnung detailliert und umsetzungsorientiert dargestellt.

Neu sind hierbei vor allem die vorgesehenen Datenaustauschprozesse, die planwertbasierte Regelung auch von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen auf Basis einer vorausschauenden Netzzustandsanalyse sowie die Bewirtschaftung eines Redispatch-Bilanzkreises durch die Netzbetreiber. Ein Kernelement stellt die Abbildung einheitlicher Prozesse dar, die in der Branche weitgehend automatisiert ablaufen können.

Das Projekt Redispatch 2.0 hatte der BDEW in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der BNetzA initiiert, die die klare Erwartung an eine abgestimmte Branchenlösung formuliert hatten, die zum Umsetzungszeitpunkt 1. Oktober 2021 funktionieren kann (zu den Inhalten der Branchenlösung siehe auch die Sonder-Webseite „Redispatch 2.0“ des BDEW).

Erwartete Konsultations- und Festlegungsverfahren der BNetzA

Der im NABEG 2.0 vorgesehene Einbezug unter anderem von Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ab 100 kW ebenso wie von Speichern in den Redispatch sowie die unterschiedlichen vom Gesetzgeber definierten Abrufvarianten (Aufforderungsfall und Duldungsfall) haben für die Marktakteure neue Datenaustauschbedarfe zur Folge.

Mit Übergabe der Branchendokumente an die BNetzA betont der BDEW daher, dass die Einhaltung der Datenlieferverpflichtungen aller beteiligten Marktrollen regulatorisch sicherzustellen sei, damit die notwendigen Basisdaten (Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten, Echtzeitdaten und Abrechnungsdaten) zum 1. Oktober 2021 bei den betroffenen Netzbetreibern beziehungsweise Anlagenbetreibern oder Einsatzverantwortlichen vorliegen und der Redispatch 2.0 funktionieren kann. 

Darüber hinaus weist der BDEW darauf hin, dass die für die neuen Bilanzierungs- und Abrechnungsmodalitäten erforderliche Prozess- und Rechtssicherheit nur durch eine Festlegung der BNetzA zu gewährleisten ist. Ferner seien die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) um neue Prozesse, Verantwortlichkeiten und Fristen zu ergänzen. Die Regelungen für die Bestimmung der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit müssten ebenfalls verbindlich geregelt und im Markt standardisiert werden.

Schließlich gelte es, die Rahmenbedingungen für die im NABEG 2.0 angelegte Vertiefung der Koordination des Netzbetriebs über Regelzonen und Spannungsebenen hinweg regulatorisch festzulegen, um auch hier die notwendige Verbindlichkeit für die Netzbetreiber sicherzustellen. 

Der BDEW geht davon aus, dass die BNetzA die aus den Gesetzesänderungen resultierenden Regelungsbedarfe adressieren und aufbauend auf den Arbeiten der Branche entsprechende Konsultationsverfahren eröffnen wird. 

Weitere Schritte

In den kommenden Wochen und Monaten wird im Rahmen des Redispatch-Projekts die Kommunikation der Arbeitsergebnisse weiter intensiviert werden. Zudem sollen die erwarteten BNetzA-Festlegungsverfahren zum Redispatch 2.0 eng begleitet werden.

Aktuell wird der bereits begonnene Austausch mit betroffenen Verbänden, wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Windenergie (BWE) oder dem Fachverband Biogas – um nur einige zu nennen – fortgeführt. So wurde unter anderem eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Verbändeaustausch Redispatch 2.0" eingerichtet, um die Marktteilnehmer frühzeitig zu informieren und für die jeweilige Betroffenheit von den Neuregelungen zu sensibilisieren.

Weitere Informationen

Um den betroffenen Marktakteuren weitere Informationen zu den Inhalten der Branchenlösung sowie den daraus erwachsenden, konkreten Anforderungen, zugänglich zu machen, wird der BDEW ab dem Frühjahr 2020 regelmäßig informative Webinare anbieten. 

Bereits feststehende Webinar Termine: 

  • 20.05.2020 - 13.45 Uhr: 
Redispatch 2.0: Basisdatenlieferung und Abrufprozesse (Teil 1)
  • 20.05.2020 - 15.30 Uhr: 
Redispatch 2.0: Betriebliche Umsetzung beim Netzbetreiber (Teil 2)
  • 26.05.2020 - 15.30 Uhr: 
Redispatch 2.0: Umsetzung beim Anlagenbetreiber & Direktvermarkter (Teil 3)

Zur Anmeldung senden Sie einfach eine E-Mail an: 

bdew-webinare@bdew.de

Ebenfalls werden begleitende Informationsveranstaltungen durchgeführt. So werden auf dem BDEW-Informationstag „Redispatch 2.0“ am 1. Oktober 2020 in Mainz weitergehende Fragen zu dem neuen System beantwortet, auf das sich die Netz- und auch die Anlagenbetreiber in den kommenden eineinhalb Jahren einstellen müssen: Nach welchen gesetzlichen Vorgaben dürfen in Zukunft welche Anlagen in welcher Reihenfolge zu welchen Kosten ab- und heraufgeregelt werden? Wer liefert wem in welchem Umfang welche Daten? Und wie erfolgen der bilanzielle und der finanzielle Ausgleich? 

Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.

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