Der CISAF hat zum Ziel, beschleunigte Verfahren für bestimmte staatliche Beihilfen zu ermöglichen, die zur Erreichung der Ziele des Clean Industrial Deal beitragen. Die Beschleunigung soll dadurch erreicht werden, dass Beihilfemaßnahmen, die die Kriterien des CISAF 1:1 erfüllen, von der EU-Kommission als genehmigungsfähig betrachtet werden und eine weitere tiefergehende Prüfung entfällt. Der CISAF tritt neben die bestehenden KUEBLL (Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022) und soll bis Ende 2030 zur Anwendung kommen. Teilweise sind aber längere Förderzeiträume möglich (z.B. 10 Jahre für Kapazitätsmechanismen und 25 Jahre für CfD). Die Kommission plant eine Beschlussfassung noch im 2. Quartal 2025.
BDEW-Positionen im Überblick
Mit Blick auf die Produktion, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff sind die EU-Vorgaben zu eng und sollten ausgeweitet werden. Positiv hervorzuheben ist der Anspruch der Kommission, die Genehmigungsverfahren für Kapazitätsmechanismen zu beschleunigen, auch wenn noch Anpassungen zur Verbesserung der Praktikabilität und Effektivität erforderlich sind. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung des Industriesektors sollte sich nicht nur auf Strom beschränken, sondern Fernwärme- und kälte mit in den Anwendungsbereich nehmen. Mit Blick auf die Förderung der Erneuerbaren Energien sollte sichergestellt werden, dass auch „financial CfD“ umfasst sind und das Repowering braucht Klarstellungen zu den förderfähigen zusätzlichen Kosten. Nicht zuletzt braucht es Verbesserungen bei den vorgesehenen Realisierungsfristen für Projekte. Schließlich ist es richtig, dass die Kommission auch die Stärkung privater Investitionen explizit in den Blick nimmt und mit Kapitel 7 das De-Risking privater Investitionen gesondert adressiert. Auch im Kontext des CISAF fordert der BDEW die Anpassung der EU-KMU-Definition.