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Trotz Protest der Branche: Novelle der Ladesäulenverordnung im Bundesrat unverändert verabschiedet

Die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten kommt. Die Ladesäulenverordnung steht damit nicht im Einklang mit den auf europäischer Ebene geplanten Regelungen.

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© Fleig Eibner Pressefoto / picture alliance

Heute ist die Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) im Bundesrat verabschiedet worden. Die Überarbeitung der LSV ist ein Baustein zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur. Neben neuen technischen Vorgaben zum angeschlagenen Kabel, standardisierten Datenschnittstellen und zur Abwicklung von energiewirtschaftlich relevanten Lade- und Steuerungsvorgängen über ein Smart-Meter-Gateway beinhaltet sie Neuregelungen zu den Bezahlsystemen.

Die Frage der Vorgaben für Bezahlsysteme für das Ad-Hoc-Laden war besonders umstritten. Der BDEW hat sich intensiv gemeinsam mit dem VDA und den ZVEI für den im Dezember 2020 gefundenen Kompromiss eingesetzt, keine verpflichtenden Kartenterminals vorzusehen, sondern den Ladesäulenbetreibern die Wahl zu überlassen, ob sie webbasierte, NFC-Lösungen oder Kartenterminals anbieten möchten. Obwohl sich alle drei damit befassten Ausschüsse des Bundesrats ebenfalls gegen eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten ausgesprochen haben, fanden die entsprechenden Änderungsempfehlungen keine Mehrheit im Plenum des Bundesrats. Ein kurzfristig in das Plenum eingebrachter Antrag des Landes Schleswig-Holstein sah eine Einbaupflicht für Kartenlesegeräte lediglich für Ladepunkte mit einer Ladeleistung über 50 kW vor. Dieser Antrag, der den aktuellen Entwurfsstand der Vorgaben auf europäischer Ebene (AFIR-Entwurf) widerspiegelt, wurde ebenfalls abgelehnt.

Die Verordnung tritt mit Ausnahme des Artikel 2 zu den Bezahlsystemen am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Neuregelung des Artikel 2 wird am 01.07.2023 in Kraft treten.

Aufgrund der ebenfalls anstehenden Novelle der europäischen Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID), die mit der LSV in nationales Recht umgesetzt wird, hat sich der BDEW ebenfalls bereits im Dezember 2020 dafür ausgesprochen, dass die LSV nur in geringem Umfang hinsichtlich grundlegender unstrittiger Aspekte überarbeitet wird. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht nun vor, die bisherige Richtlinie in eine Verordnung (AFIR) umzuwandeln, um die technischen Vorgaben europaweit zu vereinheitlichen. Sollte es künftig keine Richtlinie, sondern eine Verordnung geben, wird sie unmittelbar wirken. Die AFIR würde dann ein paralleles Regelwerk zur LSV darstellen. Mit Blick auf den aktuellen AFIR Entwurf wird die heute verabschiedete LSV Novelle in mehreren Punkten im Widerspruch zur AFIR stehen und absehbar einer weiteren Anpassung bedürfen. Wann die Neuregelungen auf europäischer Ebene beschlossen werden, ist noch offen. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen die Vorgaben ab 2024 greifen.

Für den Erfolg der Elektromobilität ist es zentral, einen verlässlichen, kosteneffizienten und zukunftsorientierten Rahmen zu schaffen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzubringen. Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten, wie sie nun in der LSV verankert wird, ist hierfür kontraproduktiv. Denn die Kosten für den Einbau und den Betrieb der veralteten Technologie werden auf den Ladepreis umgelegt und verteuern so den Ladestrom. Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Flexible und kostengünstige Lösungen sind nur digital möglich. Darüber hinaus wird das Ausbautempo ausgebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind. Darum muss der Rahmen nun in Brüssel so gesetzt werden, dass er wesentliche Potenziale, wie die der Digitalisierung, nicht ausbremst. Dafür wird der BDEW sich auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen um die Vorgaben zur Lade- und Tankinfrastruktur (AFIR) weiterhin einsetzen.

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