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Unterlagen Herkunftsnachweisregister

Gemäß Art. 15 der EU-Richtlinie 2009/28/EG müssen Mitgliedstaaten Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ausstellen und in einem elektronischen Register erfassen. Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die rechtlich verbindliche Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien ausschließlich durch das Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt. Seither ist der Zugang zur Registrierung von Marktakteuren auf der Internetseite www.hknr.de möglich. Herkunftsnachweise bilden die Grundlage für die Stromkennzeichnung auf der Verbrauchsabrechnung der Endkunden und dienen dem Verbraucherschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Links.

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