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Energieverbände fordern faire Wettbewerbsbedingungen für Energiespeicher

Mit einem gemeinsamen Brief fordern BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU die Politik auf, das aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Strommarktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen.

Im Nachgang einer sogenannten Energierunde mit Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag am 27. November 2015 fand auf Einladung des BDEW am 17. Dezember 2015 ein Sondierungsgespräch zwischen BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU auf Ebene der hauptamtlichen Mitarbeiter statt. Ziel war es, mögliche gemeinsame Positionen aller sechs Verbände beim Thema "Abbau regulatorischer Hemmnisse für Energiespeicher" zu erörtern. Aufgrund der hierzu weitestgehend übereinstimmenden Positionen konnte zwischen den Verbänden ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Strommarktgesetz vereinbart werden.

Im Ergebnis erstellten BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU einen gemeinsamen Brief und versendeten ihn am 27. Januar 2016 an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für "Wirtschaft und Energie" und "Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit". Darin fordern die jeweiligen (Haupt-) Geschäftsführer der o.g. Verbände die Politik auf, das Strommarktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen. Sie kritisieren zudem, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben. Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als "Letztverbraucher" belastet Speicherbetreiber mit Entgelten und Abgaben, was den wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen gefährdet.

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