Wärmeplanung als Schlüssel zur erfolgreichen Wärmewende
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Element der deutschen Klimastrategie und ein wichtiger Baustein zur Erreichung der nationalen Klimaziele. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont: Nur mit einer systematisch und zielgerichtet angelegten Wärmeplanung lässt sich die Dekarbonisierung im Wärmesektor effizient vorantreiben.
Wärmeplanung: Regional angepasst und nachhaltig
Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht es, regionale Unterschiede und Besonderheiten in der Energieversorgung gezielt zu berücksichtigen. Eine interaktive BDEW-Karte zeigt: Bereits 98 Prozent der Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern haben die Wärmeplanung begonnen oder bereits abgeschlossen. Diese hohe Beteiligung unterstreicht die zentrale Rolle der kommunalen Planung für die Wärmewende.
Der BDEW unterstützt Energieversorgungsunternehmen bei der Zusammenarbeit mit Kommunen und hat im Dialog mit seinen Mitgliedern entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Welche Rolle Erneuerbare Energien bei der Wärmeplanung spielen
Durch die Einbindung von erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung industrieller Abwärme kann eine nachhaltige und ressourcenschonende Wärmeversorgung sichergestellt werden. Der BDEW betont: Insbesondere die Integration erneuerbarer Energien in Wärmenetze ist ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Nur so kann der Anteil klimaneutraler Wärme kontinuierlich erhöht und das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden.
Ein weiterer Vorteil der kommunalen Wärmeplanung liegt in ihrer hohen Flexibilität: Sie erlaubt maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche regionale Gegebenheiten. So profitieren sowohl städtische Ballungszentren als auch ländliche Gebiete von lokalen Projekten, die sich wiederum positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken. Die Wärmewende ist damit kein ausschließlich städtisches Konzept, sondern umfasst auch die Entwicklung innovativer Lösungen in ländlichen Gemeinden.
Wie funktioniert die Wärmeplanung?
Eine Wärmeplanung ist nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung“, welche die zukünftigen Möglichkeiten klimafreundlicheren Heizens miteinander vergleicht. Ziel der Wärmeplanung ist es dabei, die klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 sicherzustellen.
Bis wann eine Kommune einen Wärmeplan erstellt haben muss, ist abhängig von der Einwohnerzahl. So müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit. Dabei werden mehrere Schritte innerhalb der Wärmeplanung durchgeführt, um die sinnvollste Versorgungsart zu finden. Diese Schritte sind:
- Vorbereitung
- Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse,
- Zielszenario,
- Gebietseinteilung,
- Wärmeversorgungsart Zieljahr
- Umsetzungsstrategie
Die Meilensteine der Wärmeplanung im Einzelnen
In den meisten Fällen ist die Kommune für die Erstellung der Wärmeplanung verantwortlich, kann dafür jedoch auch Dritte, wie Energieberater oder den lokalen Energieversorger beauftragen. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmeplanung zählen unter anderem die Schaffung entsprechender Strukturen im Unternehmen und das Klären organisatorischer Fragen, etwa: Wer ist der zuständige Ansprechpartner? Brauche ich Partner für das Projekt? Weiter bietet sich eine Zusammenarbeit mit der Bevölkerung anhand von Infoveranstaltungen oder Themenworkshops an.
Welche Teilgebiete kommen für eine Versorgung mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen prinzipiell in Betracht – und welche nicht? Die Frage wird im ersten Meilenstein noch ohne Datenerhebung geklärt. Für den Fall, dass weder die Option für ein Wärme- noch für ein Wasserstoffnetz in einem Teilgebiet besteht, dann kann die Wärmeplanung verkürzt werden.
Für die Bestandsanalyse erhebt der Energieversorger aggregierte Daten, um etwa Wärmebedarfe und verwendete Energieträger zu ermitteln. Darüber hinaus werden auch die Erzeugungsanlagen sowie die Infrastruktur untersucht. Weiter können auch Endenergieverbrauchsdaten sowie installierte Leistungen bei leitungsgebundenen Energieträgern abgefragt werden.
Im Rahmen einer Potenzialanalyse werden die Möglichkeiten zur
- Einbindung erneuerbarer Wärmequellen,
- der Nutzung unvermeidbarer Abwärme,
- der zentralen Wärmespeicherung sowie
- der Energieeinsparung
räumlich differenziert und quantitativ bewertet.
Das Zielszenario wird auf Basis der Ergebnisse der vorherigen Schritte der Wärmeplanung entwickelt. Dabei wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung beschrieben und die dafür notwendigen Energieinfrastrukturen erarbeitet. Zusätzlich werden Szenarien entworfen, die den gesetzten Zielen entsprechen.
Das beplante Gebiet wird in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete unterteilt. Davon ausgenommen sind Gebiete, die unter die verkürzte Wärmeplanung fallen. Ziel ist eine möglichst kosteneffiziente Versorgung der Teilgebiete durch Wirtschaftlichkeitsvergleiche und ein hohes Maß an Versorgungssicherheit – im Einklang mit den langfristigen Zielen der Wärmeplanung. Die Planung umfasst Betrachtungszeiträume für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Für jedes Teilgebiet wird ein Versorgungsvorschlag entwickelt, der sich am Wärmenetzausbau und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung orientiert. Die Teilgebiete werden entsprechend ihrer spezifischen Gegebenheiten in folgende Kategorien eingeteilt: • Wärmenetzgebiet • Wasserstoffnetzgebiet • Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung oder • Prüfgebiet zur weiteren Evaluierung. Ein Anspruch auf Einteilung zu einem bestimmten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet besteht nicht. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen. Zusätzlich werden Gebiete mit hohem Energieeinsparpotenzial identifiziert und hervorgehoben, um gezielte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umzusetzen.
Die Planung der Wärmeversorgung für das Zieljahr basiert auf einer klaren Ausrichtung auf erneuerbare Energiequellen. Zur optimalen Nutzung der Ressourcen werden die Gebiete in unterschiedliche Eignungsstufen für die jeweiligen Wärmeversorgungsarten eingeteilt. Diese Unterteilung ermöglicht eine gezielte Planung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Dabei sagt die Einteilung aus, inwieweit eine Versorgungsart in einem Gebiet „sehr wahrscheinlich“ oder „wahrscheinlich“ entweder geeignet oder ungeeignet ist. Die Entwicklung der Wärmeversorgung wird für die Jahre 2030, 2035 und 2040 analysiert und kontinuierlich an die technologischen und infrastrukturellen Fortschritte angepasst.
Innerhalb der Umsetzungsstrategie wird ein konkreter Maßnahmenkatalog erstellt, mit dem das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden soll. Dabei können konkrete Umsetzungsmaßnahmen gemeinsam mit Beteiligten identifiziert werden, sowie Vereinbarungen mit Dritten geschlossen werden.
Was passiert mit dem Wärmeplan?
Hat ein Unternehmen die Wärmeplanung fertig gestellt, erfolgt die Veröffentlichung über die planungsverantwortliche Stelle. Je nach Bundesland muss die Wärmeplanung auch bei Behörden angezeigt werden. Die Details dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Wichtig zu wissen: Die Wärmeplanung selbst führt nicht autoamtisch zu einem Anschluss und Benutzungszwang für Fernwärme. Wird ein Benutzungszwang für bestimmte Gebiete festgelegt, so geschieht dies durch die Kommune und nicht durch den Fernwärmeversorger.
Der Wärmeplan ist ein dynamisches Instrument, das sukzessive an sich verändernde Gegebenheiten angepasst wird. Ab dem Jahr 2030 sollen Wärmeplanungen alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Die Rolle der Netzinfrastruktur in der Wärmeplanung
Eine effiziente Wärmeplanung steht und fällt mit einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur. Bestehende Netze müssen aufgerüstet oder neue Wärmenetze aufgebaut werden, um die Integration klimafreundlicher Energiequellen zu ermöglichen. Der BDEW betont die Notwendigkeit für die finanzielle Ausstattung gezielter Förderprogramme wie dem Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW), um die langfristige Finanzierung des Ausbaus sicherzustellen. Ergänzt wird dies durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Dieses leistet durch die Förderung effizienter Kraft-Wärme-Kopplungssysteme einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs.
Der Ausbau von Wärmenetzen kann Hand in Hand mit der Wärmeplanung gehen, um den langfristigen Bedarf an erneuerbarer Wärme zu decken. Lokale Abwärmequellen, erneuerbare Energien und moderne Speichertechnologien können so kombiniert werden, dass eine nachhaltige, resiliente und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung entsteht – sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum.
Akteure innerhalb der Wärmeplanung
Um die Aufgaben innerhalb der Wärmeplanung effektiv aufzuteilen, werden verschiedene Akteure einbezogen. Dabei können die Akteure in zwei Kategorien eingeteilt werden:
- Unbedingt zu beteiligende Akteure
- Sinnvollerweise einzubindende Akteure
Innerhalb der ersten Kategorie finden sich Akteure wie die Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Betreiber des Wärmenetzes und die Betreiber des Strom- oder Gasnetzes. Darüber hinaus gibt es weitere Akteure wie Nachbargemeinden oder Produzenten von Erneuerbarer Energie, Abwärme oder Gasen, welche sich für eine Einbindung innerhalb der Wärmeplanung anbieten. Dabei können Synergien zwischen den Akteuren gefunden werden, welche für ein effizienteres Gesamtsystem mit geringeren Kosten sorgen könnten.
Datenerhebung und Datennutzung innerhalb der Wärmeplanung
Ein wichtiger Aspekt der kommunalen Wärmeplanung ist die Erhebung und Nutzung von Daten zur bestehenden Wärmeversorgung in Privathaushalten. Diese Informationen sind entscheidend, um den aktuellen Energiebedarf, Effizienzpotenziale und mögliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu bestimmen. Dabei gilt es, sowohl gesetzliche Datenschutzvorgaben zu beachten als auch eine transparente Kommunikation mit den betroffenen Haushalten sicherzustellen.
Die erhobenen Daten umfassen unter anderem:
- Gebäude- und Heizungsbestand: Informationen darüber, welche Heizsysteme genutzt werden (beispielsweise Gasheizungen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse).
- Energieverbrauch: Analyse des bisherigen Wärmeverbrauchs zur Identifikation von Einsparpotenzialen.
- Potenzial für erneuerbare Energien: Bewertung, inwiefern Gebäude für den Anschluss an ein Wärmenetz oder für den Einsatz von Solarthermie oder Geothermie geeignet sind.
Die für die Wärmeplanung benötigten Daten stammen unter anderem von Netzbetreibern, Schornsteinfegern oder aus kommunalen Gebäudekatastern. Sie bilden die Grundlage für ein sogenanntes Wärmekataster, das Kommunen dabei unterstützt, fundierte und zukunftsorientierte Entscheidungen zur lokalen Wärmeversorgung zu treffen.
Ein zentrales Anliegen ist dabei die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kommune muss sicherstellen, dass die Datenerhebung nachvollziehbar erfolgt und keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung der Betroffenen genutzt werden. Die Informationen werden aggregiert und anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Haushalte möglich sind. Weiter erfolgt die Datennutzung ausschließlich zur strategischen Planung und unterliegt den Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Erst durch die Nutzung dieser Strukturdaten kann die Wärmeplanung zum Erfolg werden, weil sie die Grundlage und den Ausgangpunkt für die lokalen Gegebenheiten der Wärmeversorgung aufzeigen. Auf dieser Grundlage lässt sich dann ein verlässliches und langfristig tragbares Wärmeversorgungskonzept entwickeln.
Dekarbonisierung durch innovative Technologien
Der Weg zur Klimaneutralität im Wärmesektor erfordert nicht nur die Nutzung vorhandener Potenziale, sondern auch den Einsatz neuer Technologien. Der BDEW sieht in der Solarthermie und Geothermie bedeutende, langfristig nutzbare Energiequellen, die zuverlässig zur klimafreundlichen Wärmeversorgung beitragen können. Darüber hinaus gelten der Einsatz von grünem Wasserstoff sowie die Nutzung industrieller Abwärme als wesentliche Bausteine für eine nachhaltige Dekarbonisierung des Wärmesektors.
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologien wird die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung weiter beschleunigt. Erneuerbare Energien in Kombination mit einer effizienten Nutzung der vorhandenen Ressourcen sind dabei das Herzstück der kommunalen Wärmeplanung.
Vorteile der Wärmeplanung im Überblick
Die Wärmeplanung ermöglicht es, lokale Potenziale auszuschöpfen und Konzepte zu entwickeln, die sowohl städtischen als auch ländlichen Gegebenheiten gerecht werden.
Die Einbindung von Solarthermie, Biomasse und Geothermie in die Wärmeplanung trägt dazu bei, den Anteil klimaneutraler Wärme kontinuierlich zu steigern.
Durch den Ausbau von Wärmenetzen und die Nutzung förderfähiger Programme wie der BEW wird die lokale Wirtschaft gestärkt und Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen gefördert.
Die Wärmeplanung verbindet erneuerbare Energien mit innovativen Technologien und trägt entscheidend dazu bei, die CO2-Emissionen im Wärmesektor drastisch zu senken.
Herausforderungen und Förderbedarf
Trotz der zahlreichen Vorteile ist die Umsetzung der Wärmeplanung mit Herausforderungen verbunden. Insbesondere in Regionen, in denen die Netzinfrastruktur noch nicht ausgebaut ist, sind Investitionen in Wärmenetze und Speichertechnologien erforderlich. Der BDEW fordert daher eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), um Investitionen in neue Projekte zu erleichtern und bestehende Wärmenetze nachhaltig auszubauen. Der BDEW betont, dass das KWKG entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und den Ausbau klimafreundlicher Technologien ist. Die Ausweitung des Bundesförderprogramms BEW ist ebenfalls nötig, um die finanziellen Hürden für die lokalen Energieversorger zu senken.
Darüber hinaus setzt sich der BDEW für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung ein. Die Einführung der Preistransparenzplattform stellt sicher, dass Verbraucher besser über die Kosten und die Zusammensetzung der Wärmepreise informiert sind.
Was uns bei der Wärmeplanung erwartet
Die Wärmeplanung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wärmewende. Die konsequente Umsetzung der Wärmeplanung bildet einen wichtigen Pfeiler hin zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft. Mit einer klugen Nutzung der regionalen Potenziale und einer verstärkten Einbindung erneuerbarer Energien wird die Wärmeversorgung in Deutschland nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlich zukunftsfähig gestaltet.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) engagiert sich aktiv für die Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen – in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Energieversorgern und politischen Entscheidungsträgern. So wird die nachhaltige Transformation des Wärmesektors Schritt für Schritt Realität – mit erneuerbaren Energien als tragender Säule der Wärmeversorgung der Zukunft.