Die Wärmewende – also der Umbau der Wärmeversorgung hin zu klimaneutralen Technologien – ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Doch bislang verläuft sie nicht in dem Tempo, das für das Erreichen der nationalen Klimaziele notwendig wäre. Ein Grund: Die Wärmewende erfordert erhebliche Investitionen, die über mehrere Legislaturperioden hinauswirken – etwa in den Ausbau von Wärmenetzen, die energetische Sanierung von Gebäuden oder den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Dabei tragen Energieunternehmen, Industrie und Gebäudeeigentümer an unterschiedlichen Hebeln zum Erfolg der Wärmewende bei:
- Gebäudeeigentümer, etwa durch Investitionen in die Heizung, Sanierung, und weitere Energiesparmaßnahmen
- Wohnungsbaugesellschaften modernisieren Mehrfamilienhäuser oft gebündelt
- Industriebetriebe investieren in Prozesswärmeerzeugung und die Nutzung eigener Wärmequellen (zum Beispiel Abwärmenutzung oder Biomasseanlagen).
- Wärmeversorger dekarbonisieren die Erzeugung und investieren etwa in den nachhaltigen Ausbau von Wärmenetzen.
Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Akteure zu stärken, ist daher eine zügige und praxistaugliche Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen erforderlich. Dabei braucht es keinen vollständige Systemwechsel, stattdessen aber Verlässlichkeit, Klarheit und Vereinfachungen in einem ausgereiften und realistischen Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Die Wärmewende wird durch eine Kombination aus staatlicher Förderung und privaten Investitionen finanziert. Damit die Wärmewende weiter konsequent umgesetzt werden kann und in der öffentlichen Wahrnehmung eine für alle tragbare und langfristig konsensfähige klimaneutrale Wärmeversorgung etabliert werden kann, ist eine ständige Reflektion der Förderkonzepte und eine faire Verteilung der Kosten existenziell.
Knackpunkt bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung: Es dauert oft Jahre oder Jahrzehnte, bis sich die hohen Investitionskosten amortisiert haben. Gerade deshalb sind ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen sowie gezielte Förderhebel entscheidend.
Investitionsfonds macht notwendige Transformation planbar
Benötigt wird eine gezielte Kombination aus privatem Kapital und staatlicher Unterstützung. Der im Koalitionsvertrag verankerte Investitionsfonds ist ein wichtiger Schritt, insbesondere wenn er im Wärmesektor genutzt wird, um Investitionen auszulösen, Vertrauen zu schaffen und die notwendige Transformation planbar zu machen.
Die Förderung effizienter Wärmenetze (BEW) ist ein wichtiger Hebel – sie muss aber mit ausreichenden Mitteln ausgestattet und bis zum Ende der Dekarbonisierung verlässlich sein. Der BDEW fordert hier ein Fördervolumen von mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich, um die Wärmewende sozialverträglich bewältigen zu können. Die gesetzliche Verankerung und Aufstockung der BEW im Koalitionsvertrag ist hierbei ein zukunftsweisendes Signal. Die BEW fördert den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Förderfähig sind unter anderem die Wärmeinfrastruktur und bestimmte Erzeugungsanlagen, wie etwa Solarthermie, Großwärmepumpen oder Geothermie. Häufig sind es gerade die Mietparteien mit niedrigen Einkommen, die im städtischen Gebiet durch Wärmenetze versorgt werden.
Sondervermögen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwenden
Der BDEW fordert, dass das Sondervermögen ausschließlich in zusätzliche Investitionen fließt – etwa in Kraftwerke, Wärmenetze, Wasserstoffprojekte und die Digitalisierung. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollten langfristig die Transformation unserer Energie- und Wirtschaftsstruktur ermöglichen - und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Heutige Investitionen in die Infrastruktur entlasten morgen Haushalte und stärken dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Wie wird die Wärmewende für Privatpersonen gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat zum Ziel, die energetische Sanierung und den Heizungstausch zu fördern. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie. Auch eine verbesserte Dämmung oder neue Fenster sind förderfähig.
Die BEG beinhaltet für Wärmeerzeugungsanlagen (Heizungstechnik) im Wesentlichen folgende drei Elemente:
- Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten von neuen Heizungen;
- Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen;
- Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent – dieser Bonus nimmt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab und entfällt ab 2037.
Die Förderung wird über direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bereitgestellt. Mehr Details liefert unser FAQ zum Gebäudeenergiegesetz [LINK].
Einen Überblick zu den einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.