Europa steht mitten in der größten energetischen und industriellen Transformation seit Beginn der Moderne. Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, die Erderwärmung deutlich zu begrenzen – ein Ziel, das nur erreichbar ist, wenn große Volkswirtschaften ihren CO2-Ausstoß drastisch senken. Zugleich baut Europas Klimapolitik auf Erfahrungen aus früheren internationalen Abkommen wie dem Kyoto-Protokoll auf: Es trat 2005 in Kraft und schaffte erstmals einen verbindlicher Rahmen für Emissionsreduktionen.
Gleichwohl trat die EU im November 2025 auf die Bremse: Kurz vor der Weltklimakonferenz COP 30 in Brasilien legten sich die EU-Umweltminister auf ein gemeinsames Klimaziel für 2040 fest. Zwar bleibt der europäische Emissionshandel „European Union Emissions Trading System“ (ETS) Kerninstrument der Politik, doch der geplante zweite Emissionshandel (ETS2) für Gebäude und Verkehr wurde um mindestens ein Jahr verschoben. Der Grund: Bedenken einiger Mitgliedstaaten. Sie befürchten, dass ein zu schneller Einstieg die Belastung für einkommensschwache Haushalte erhöhen könnte.
Finanzielle Anreize: Wie der Emissionshandel funktioniert
Der ETS legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen in bestimmten Sektoren fest – das sogenannte Cap. Für jede ausgestoßene Tonne müssen Unternehmen ein Zertifikat erwerben. Diese Emissionsrechte können versteigert und gehandelt werden. Wer Emissionen vermeidet, kann Kosten sparen oder überzählige Zertifikate verkaufen. So entsteht ein Marktpreis für CO2, der Innovationen und Klimaschutz wirtschaftlich attraktiv macht.
Sämtliche in Deutschland erzielten Handels- und Versteigerungserlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.

Die Versteigerung der CO2-Zertifikate erfolgt über die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Da mehrmals wöchentlich Auktionen stattfinden, orientieren sich die erzielten Preise eng am laufenden Börsenhandel mit Emissionszertifikaten. Dieser wird ebenfalls an der EEX sowie an weiteren Handelsplätzen abgewickelt. Zusätzlich vermitteln spezialisierte Handelshäuser Zertifikate außerhalb der Börse und bringen Käufer und Verkäufer zusammen. Alle Teilnehmer des europäischen Emissionshandels verfügen zur Abwicklung ihrer Transaktionen über ein Konto im sogenannten Unionsregister, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird.
ETS im Wandel
Seit seiner Einführung 2005 wandelt sich das System kontinuierlich: Schon in der zweiten Handelsperiode (2008–2012) wurde das ETS ans Kyoto-Protokoll angepasst: Nationale Zuteilungspläne wurden weitgehend abgeschafft und der heute gültige EU-weite Emissionsdeckel (Cap) eingeführt.
Ab 2012 wurde der Luftverkehr in den Emissionshandel einbezogen – und mit Beginn der dritten Handelsperiode (2013–2020) wurde der Emissionshandel stark zentralisiert: Die Menge der Zertifikate wird seither EU-weit festgelegt, und ein wachsender Anteil über Auktionen vergeben. Mit der EU-Richtlinie von 2018 wurde der Emissionshandel umfassend erneuert und auf die aktuelle Handelsperiode (2021–2030) vorbereitet. Seitdem sinkt die Menge der verfügbaren CO₂-Zertifikate jedes Jahr stärker – um 2,2 Prozent. Dadurch wird Klimaschutz für Unternehmen verbindlicher und der CO₂-Ausstoß soll schneller zurückgehen. Außerdem hat die EU neue Förderprogramme aufgelegt, um innovative Technologien und die Modernisierung von Energiesystemen zu unterstützen.
Mit dem „Fit for 55“-Paket legte die EU 2023 nach: Sie erhöhte das Reduktionsziel des Emissionshandels bis 2030 deutlich. Statt wie ursprünglich geplant 43 Prozent weniger Emissionen gegenüber 2005 sollen es nun 62 Prozent sein. Damit steigt der Druck auf Industrie und Energiewirtschaft, ihre Emissionen deutlich schneller zu senken. Zeitgleich wurde der Seeverkehr in das System integriert.
ETS2 – neuer Handel für Wärme und Verkehr
Mit dem jüngst vertagten ETS2 sollen künftig auch Heizen und Straßenverkehr einbezogen werden – Sektoren, die bislang über nationale CO2-Preise geregelt sind. Konkret bedeutet das: Öl, Gas- und Kraftstofflieferanten müssen ebenfalls für die CO2-Emissionen, die durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe entstehen, Zertifikate ersteigern. Diese Kosten werden über die Lieferkette an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt. Der Start war ursprünglich für 2027 vorgesehen, wird nun aber auf frühestens 2028 verschoben. Der neue Handel soll europaweit einheitliche CO2-Preissignale setzen und so den Umstieg auf nicht vom Zertifikatehandel betroffene erneuerbare Wärme und Elektromobilität beschleunigen.

Die Energiebranche sieht die Verschiebung kritisch: Aufgrund der Verschiebung geht auf europäischer Ebene mindestens ein Jahr für wirksame Preissignale verloren. Aber auch national führt die Vertagung zu Unsicherheiten über die künftige Ausgestaltung und damit den Rahmenbedingungen für die Transformation von Wärme und Verkehr. Für die Praxis heißt das: Unternehmen und Kommunen wissen vorerst nicht genau, welche CO2-Kosten sie ab wann für Heizsysteme, Fuhrparks oder Infrastruktur einkalkulieren müssen. Auch Investitionsentscheidungen – etwa der Umstieg von Ölheizungen auf Wärmepumpen, die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten oder langfristige Wärmenetzplanungen – geraten damit in Verzögerung, weil unklar ist, ab wann ein steigender CO2-Preis fossile Lösungen deutlich unattraktiver macht.
Der europäische Instrumentenkasten
Neben ETS und ETS2 arbeitet die EU mit weiteren Instrumenten, die ineinandergreifen.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beispielsweise ist ein CO2-Grenzausgleich. Er soll dafür sorgen, dass Produkte wie Stahl, Zement oder Düngemittel, die aus Ländern ohne CO2-Bepreisung in die EU importiert werden, an der Grenze einen entsprechenden Aufschlag zahlen müssen. Damit sollen für alle Produzenten – ob in der EU oder außerhalb – vergleichbare Klimaschutzkosten erzielt werden. Zeil ist es, europäische Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und zu verhindern, dass Emissionen einfach in andere Weltregionen verlagert werden (Carbon Leakage). Zugleich sendet der CBAM ein deutliches Signal an internationale Partner, Klimapolitik global stärker zu verankern.
Die Effort Sharing Regulation (ESR) wiederum legt nationale Zielwerte für jene Sektoren fest, die nicht vom Emissionshandel erfasst sind, etwa Landwirtschaft oder kleinere Industrieanlagen. Und das Instrument LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry) berücksichtigt die CO2-Speicherung in Wäldern und Böden als natürlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Klimasozialfonds: Härten vermeiden, Umstieg vereinfachen
Mit der Einführung und Ausweitung des Emissionshandels stellt sich unweigerlich die Frage, wie steigende CO2-Preise sozial abgefedert und wirtschaftlich verkraftbar gestaltet werden können. Gerade beim neuen ETS2 ist klar: Die höheren Kosten für fossile Brennstoffe treffen nicht alle Haushalte und Betriebe gleichermaßen. Deshalb erarbeitet die EU parallel ein umfassendes Schutz- und Unterstützungsinstrument – den Klima-Sozialfonds. Er soll mit bis zu 65 Milliarden Euro gezielt jene entlasten, die von steigenden Heiz- und Mobilitätskosten besonders betroffen sind: einkommensschwache Haushalte und Kleinstunternehmen.
Finanziert aus einem Teil der ETS2-Einnahmen fördert der Fonds Investitionen in effizientere Gebäude, erneuerbare Wärme und emissionsarme Mobilität; in Härtefällen ermöglicht er sogar zeitlich begrenzte direkte Einkommensbeihilfen. Ergänzt wird dieser soziale Puffer durch einen Preiskontrollmechanismus, der in den ersten Jahren einen zu schnellen Anstieg der Zertifikatspreise verhindert.
Die europäische Klimapolitik entwickelt sich also nicht nur technisch, sondern auch sozial weiter – und sucht nach Wegen, ökologische Wirksamkeit mit gesellschaftlicher Akzeptanz zu verbinden.

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