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Referentenentwurf Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III)

Die RED III weist den richtigen Weg

Am 4. Juli 2025 endete die Frist für die Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat seine Position hierzu fristgerecht eingebracht.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist eine sehr positive Nachricht, dass die Bundesregierung einige unserer langjährigen Forderungen im Gesetzentwurf übernommen hat. Die RED III weist den richtigen Weg: Doppelte Umweltprüfungen werden vermieden, Anforderungen und Verfahren werden verschlankt. Das ist für den erforderlichen Netzausbau sehr wichtig. Die Umsetzung darf keine über die europäischen Vorgaben hinausgehenden Pflichten verursachen.

Es ist ein wichtiges Signal, dass im Gesetzentwurf auch der dringend erforderliche Ausbau der Stromverteilnetze in den Blick genommen wird. Wenn es nicht gelingt, die Bedingungen für einen schnelleren Ausbau zu verbessern, wird das Verteilnetz zunehmend zum Flaschenhals für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gerade die Planfeststellungsverfahren für den dazu notwendigen Ausbau von 110-kV-Leitungen dauern immer noch viel zu lange. Daher ist es richtig, dass die Vorgaben des Art. 15 RED III auch für das Verteilernetz anwendbar werden sollen.

Wir unterstützen, dass nun auch Infrastrukturgebiete zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus möglich werden. Wünschenswert wäre gewesen, im Gesetzesentwurf noch weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung des Verteilernetzausbaus aufzunehmen. Dazu gehörten weitere Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht und Bagatellregelungen in Bezug auf Genehmigungsfreistellungen.

Bedauerlicherweise sind jedoch Beschleunigungsmaßnahmen für den Offshore-Wasserstoffbereich aus dem Entwurf herausgenommen worden. Gerade diese sind aber sehr wichtig, damit wir den Wasserstoffhochlauf in Deutschland effizient voranbringen. Deshalb fordern wir diesen Punkt wieder aufzunehmen.

Grundsätzlich unterstützen wir jede Art von bürokratischen und prozessualen Erleichterungen. Für Offshore-Windparks ist der generelle Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung jedoch kritisch zu betrachten. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass die Möglichkeit zur Durchführung umfassender Umweltprüfungen optional bestehen bleibt, wenn der Offshore-Windparkentwickler dies beantragt.

Die nun neu aufgenommene Einführung pauschaler Ausgleichszahlungen für Offshore-Netzanbindungssysteme sollte unbedingt überdacht werden. Durch die Regelung würden für einen Trassenkilometer nun pauschal mindestens 17.500 Euro für Umwelt und Artenschutz anfallen – unabhängig davon, ob dies wirklich notwendig ist. Je nach Trassenlänge der Systeme ergeben sich für die Übertragungsnetzbetreiber somit zusätzliche Kosten in Höhe von etwa fünf bis sieben Millionen Euro pro Offshore-Netzanschlusssystem – Tendenz steigend, da zukünftig zunehmend weiter von der Küste entfernte Flächen erschlossen werden. Das ist nicht im Sinne der Kosteneffizienz.“

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