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Monitoringbericht Versorgungssicherheit Strom

Dringende Notwendigkeit des Zubaus von Gaskraftwerken von der Bundesnetzagentur bestätigt

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in einer ersten Reaktion:

„Eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit aufgrund strukturell fehlender Stromerzeugungskapazitäten spielte in Deutschland bislang keine Rolle. Damit das so bleibt, sind ein regelmäßiges Monitoring, ein Nachjustieren und Investitionen in steuerbare Stromerzeugungsleistung unentbehrlich. Der heute vorgelegte Monitoringbericht zeigt auf, wie sich die Lage der Stromversorgung bis in die nächste Dekade voraussichtlich entwickelt.

Derzeit stehen noch ausreichend steuerbare Kapazitäten bereit sowie zahlreiche Reservekraftwerke, die in der Sicherheitsbetrachtung des Monitorings nicht berücksichtigt werden und auf absehbare Zeit die Stromversorgung zusätzlich absichern.

Gelingt der Zubau im Zielszenario von mindestens 22,4 GW bis 2035 nicht, dann kann jedoch eine Lücke in der Stromversorgung entstehen. Dabei wird wieder einmal deutlich: Bis 2038 gehen geplant stetig steuerbare Stromerzeugungskapazitäten aus dem Markt, insbesondere Kohle- und auch alte Gaskraftwerke. Für ein funktionierendes Energiesystem brauchen wir daher neue steuerbare, gesicherte Leistung, um die Residuallast zu decken. Das sind etwa H2-ready-Gaskraftwerke, die vollständig auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellbar sind, aber auch Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK-) Anlagen sowie für begrenzte Zeiträume von Stunden bis einige Tage Pumpspeicherwerke und Batteriespeicher. Hier muss die Politik endlich handeln: Die entsprechenden Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Gaskraftwerke müssen spätestens bis Anfang 2026 erfolgen, damit die Anlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dazu sind eigentlich nur wenige, aber wichtige Anpassungen am bisherigen Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes notwendig, um Investitionen rechtssicher auszulösen. Rechtssicher muss auch zügig das KWK-Gesetz weiterentwickelt werden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte konsequente und langfristige Nutzung der KWK in Deutschland zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gaskraftwerke, die künftig klimaneutral betrieben werden können, sind Grundlage für den Kohleausstieg. Gleichzeitig müssen wir die Entwicklung und Einbindung von Flexibilitäten systemisch und verstärkt angehen.

Zusätzlich brauchen wir einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt, der den Bau weiterer Kapazitäten, inklusive Flexibilitäten und Speichern anreizt, und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigt. Dazu haben wir mit dem Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) einen Vorschlag erarbeitet, der auch mit einem funktionierenden KWSG harmonieren würde.

Um das beste Tempo zu erreichen, sollte nun mit dem schnellen Zubau von Kraftwerken und der von Brüssel zu genehmigende Menge begonnen und die verbleibende Lücke an Gigawatt über den Kapazitätsmarkt abgebildet werden.“

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