„Der geplante Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Entlastung der Stromkundinnen und -kunden. Positiv ist auch der Beschluss, die Kundinnen und Kunden auch in den kommenden Jahren durch Zuschüsse bei den Netzentgelten und der Offshore-Netzumlage zu entlasten.
Zu beachten ist, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht gleichmäßig bei allen Stromkundinnen und -kunden ankommt. Grundsätzlich entlastet ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro die Netzentgelte aller Kunden. Es lässt sich aber nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird. Denn wie stark ein Haushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region. Eine gleichmäßigere Entlastung auch für die Haushaltskunden kann, beihilferechtlich unbedenklich, über die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß kommen.
Damit eine Entlastung auch zum Januar 2026 bei den Kundinnen und Kunden ankommt, ist es wichtig, dass die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse bis zum 10. Oktober gefasst werden. Dafür braucht es eine parlamentarische Fristverkürzung. Nur dann können die Netzbetreiber den Zuschuss rechtzeitig für die Ermittlung und Veröffentlichung der Netzentgelte berücksichtigen, die dann entsprechend in die Endkundenpreise der Energieversorger einfließen.“