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Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Fundament für den Aufbau einer Carbon-Management-Infrastruktur

Schutz der Wasserressourcen sicherstellen

Im Kabinett wurde heute die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beraten. Unter anderem wird nun der Transport von CO2 ermöglicht. Der BDEW sieht in dem neuen Gesetz (KSpTG) einen notwendigen Schritt, um die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau einer Carbon-Management-Infrastruktur in Deutschland zu legen. Dabei muss der Schutz der Wasserressourcen unbedingt sichergestellt werden. 

„Wir unterstützen ausdrücklich, dass nun endlich die rechtliche Grundlage für Carbon-Management-Technologien verabschiedet wird. Die angekündigten Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Bundesregierung begrüßen wir und setzen auf eine zeitnahe Umsetzung. Dazu gehören neben der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz auch die Ratifizierung des Anhangs des London-Protokolls sowie die Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes. Jetzt muss auch ein Konzept für den Aufbau und die staatliche Absicherung sowie Finanzierung einer CO2-Infrastruktur erarbeitet werden. Für den Aufbau der komplexen Wertschöpfungskette für Carbon-Management-Technologien ist zudem eine umfassende Carbon-Management-Strategie und eine sinnvolle Förderstruktur- und Kulisse notwendig. Hierzu könnte etwa eine Fokussierung auf Cluster hilfreich sein“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Vor dem Hintergrund, dass Emissionen in einigen Prozessen technisch bislang nur schwer oder gar nicht vermeidbar sind, und unter Berücksichtigung der geologisch begrenzten Speicherkapazitäten sowie zum Schutz der Grundwasserressourcen, sollte sich der Einsatz von CCS prioritär auf diese konzentrieren. Neben der Grundstoffindustrie umfasst dies zentral auch die Abfallwirtschaft. Zudem ist mit diesem Gesetz erst die Möglichkeit geschaffen worden in Deutschland blauen Wasserstoff zu erzeugen.  Dies ist für den Wasserstoffhochlauf von zentraler Bedeutung“, betont Kerstin Andreae weiter. „Hinsichtlich der zukünftigen Erzielung von negativen Emissionen durch die Abscheidung von CO2 direkt aus der Luft oder bei Biogasanlagen und anschließender Speicherung muss bereits bei den jetzigen Anwendungen die potentielle Endlichkeit der Speicherstellen beachtet werden. Daher muss die Nutzung von CO2 (CCU) von Anfang an mitgedacht werden.”

Das geplante überragend öffentliche Interesse für den Anwendungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungs- sowie -Transportgesetzes gilt aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft in gleichem Maße auch für die öffentliche Wasserversorgung. Daher bedarf es einer sachgerechten Abwägung durch die Behörden, denen klare behördlicher Ermessensvorgaben für die sachgerechte Abwägung gleichrangiger Belange dienen müssen.

Unter allen Bedingungen ist der Schutz der Wasserressourcen sicherzustellen: Daher sind bei Offshore-CO2-Speichervorhaben die Risiken für küstennahe Süßwasserreservoire durch Salzwasser- sowie für Schadstoffeinträge zu berücksichtigen. Es darf grundsätzlich keine unterirdische Onshore-Speicherung von CO2 in Deutschland geben.  ist.  Die Opt-in-Möglichkeit für die Onshore-Speicherung durch die Bundesländer sieht der BDEW mit größter Skepsis.“

Es gilt nun schnell eine CO2-Infrastruktur aufzubauen, die Umwelt- und Klimaschutzaspekte vereint. Dies ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer CO2-Wertschöpfungskette auf dem Weg zu Klimaneutralität im Jahr 2045. So sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und werden resilienter. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten planungs- und genehmigungsrechtliche Prozesse etabliert werden, die den Umwelt- und Klimaschutz gleichermaßen gerecht werden.

Positiv hervorzuheben ist zudem die Anbindung an das bestehende energiewirtschaftliche Ordnungsrecht – etwa durch Verweise auf das EnWG – weil es Rechtssicherheit und Systemkohärenz fördert.

Hier können Sie die Stellungnahme des BDEW in voller Länger herunterladen.

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