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EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III

Genehmigungsprozesse für Energieinfrastruktur müssen dringend beschleunigt werden

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze im Deutschen Bundestag unterstützt der BDEW die Umsetzung von lange vorgeschlagenen Maßnahmen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: 

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit dem Monitoringbericht das Ziel von 80 Prozent Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 bekräftigt. Um dieses zu erreichen, benötigen wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Richtigerweise muss dieser mit dem Netzausbau und dem Engpassmanagement optimal verknüpft werden, um das Tempo hoch halten zu können. Nur so lassen sich Abregelungen und andere volkswirtschaftliche Ineffizienzen vermeiden. Gleichzeitig sollte die Verschlankung von Verfahren vorangetrieben werden, etwa durch den Verzicht auf Übererfüllungen von EU-Vorgaben oder durch eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.  

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III leistet in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze einen wichtigen Beitrag dazu. Einige langjährige Forderungen des BDEW sind aufgegriffen worden. So werden doppelte Umweltprüfungen künftig ebenso vermieden, wie Anforderungen und Verfahren reduziert werden. Aber dabei darf es nicht bleiben. Es sind weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung notwendig, etwa Bagatellregelungen für geringfügige Netzanpassungen.

Sehr sinnvoll ist, dass der dringend erforderliche Ausbau der Stromverteilnetze in den Blick genommen wird. Die Verteilnetzbetreiber stehen einer Flut von Netzanschlussbegehren gegenüber - von Großspeichern, aber auch Erneuerbaren-Energien-Anlagen und neuer Verbrauchseinrichtungen wie Ladeinfrastruktur. Dazu muss es gelingen, die Bedingungen für einen schnelleren Netzausbau zu verbessern. Deshalb ist es richtig, dass die Vorgaben der RED III auch für das Verteilernetz in der Hochspannung anwendbar werden sollen. 

Auch die Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz leisten einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung und Beschleunigung. Insbesondere die Fiktion der Vollständigkeit des Antrags nach 30 Tagen, die weitere Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren und eine geringere Zahl an Berichtspflichten. 

Kritisch zu bewerten sind pauschale Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf artenschutzrechtliche Einzelprüfungen für Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS). Diese kann zu erheblichen Zusatzkosten führen – bis zu sieben Millionen Euro pro Anschluss – ohne erkennbaren umweltrechtlichen Mehrwert.“

» Zur BDEW-Stellungnahme: Sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren (RED III)

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