Die neue EU-Abwasserrichtlinie verpflichtet Kläranlagen ab einer bestimmten Größe zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe, um schwer abbaubare Spurenstoffe – etwa aus Arzneimitteln oder Kosmetik – aus dem Abwasser zu entfernen. Mit der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - EPR) wird nun erstmals europaweit das Verursacherprinzip bei der Finanzierung solcher Maßnahmen rechtlich verankert: Hersteller und Importeure, deren Produkte zur Belastung beitragen, sollen sich angemessen an den Kosten beteiligen. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„In der aufgeladenen Debatte um die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung wollen wir mit unserem Papier Orientierung geben. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um faire und zukunftsfähige Lösungen. Die EU-Richtlinie setzt ein klares Zeichen: Wer zur Verschmutzung unserer Gewässer beiträgt, soll auch Verantwortung für die Reinigung übernehmen. Damit wird das längst überfällige Verursacherprinzip endlich konkret umgesetzt. Das entlastet die Haushalte, Gewerbebetriebe und abwasserintensive Industrien, stärkt den Gewässerschutz und setzt klare Anreize für Innovationen in der Produktgestaltung. Wir brauchen jetzt einen konstruktiven Dialog zwischen Industrie, Kommunen und Umweltpolitik, um praktikable und bürokratiearme Wege zur Umsetzung zu finden. Das geht nur gemeinsam.“
Das BDEW-Papier zeigt auf, wie EPR zur gerechten Kostenverteilung beiträgt und gleichzeitig innovationsfördernd wirkt. Vorgeschlagen wird ein privatwirtschaftliches Modell, das eine transparente, effiziente und faire Umsetzung der EPR ermöglicht – ohne unnötige Bürokratie, aber mit starker Einbindung der relevanten Akteure.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.