„Wie schon beim Bundeshaushalt 2025 versäumt es die Koalition mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2026, die geplanten Rekordausgaben, noch stärker für Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Bei Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro und 174,3 Milliarden neuen Schulden - hiervon 89,9 Milliarden Euro über neue Kredite im Kernhaushalt und 84,4 aus den Sondervermögen - sollte zudem genug Spielraum vorhanden sein, um die Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern bei den Energiepreisen aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Konsumtive Ausgaben gehören in den Kernhaushalt. Der KTF - einschließlich der Zuschüsse aus dem Sondervermögen - muss seinem Namen gerecht werden und ausschließlich für Investitionen in die Klimaneutralität und die Transformation genutzt werden.
Kritisch betrachten wir zudem die Verschiebung der Ausgaben für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ab 2026 in das Sondervermögen, diese müssen langfristig abgedeckt werden. Daher bedarf es hierfür einer gesetzlichen Grundlage und einer Finanzierung aus dem Kernhaushalt, um die wichtige Transformation der Wärmenetze der jährlichen Unsicherheit der Haushaltsverhandlungen zu entziehen. Abgesehen davon, ist sie mit etwa 1,4 Milliarden Euro immer noch deutlich unterfinanziert ist. Als notwendig erachtet werden hier mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Positiv zu werten ist gegenüber dem Entwurf des Bundeshaushalts 2025, dass die Ausgaben für die großen Wasserstofftitel beinahe wieder auf das Niveau des Haushalts 2024 angehoben werden. Dennoch bedarf es zusätzlicher Mittel und vor allem eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung, um den Wasserstoffhochlauf für die Dekarbonisierung der Industrie organisieren zu können. Die Förderung darf nicht – wie mit dem Entwurf für den Haushalt 2025 - hoch oder runtergefahren werden, sondern muss auf hohem Niveau durchlaufen. Notwendige Förderprogramme zur Offshore-Elektrolyse und der systemdienlichen Elektrolyse sowie Garantieinstrumente für die Midstreamer sind im Haushalt abzubilden.
Unverständlich bleibt, dass die Bundesregierung die Förderung für das Ladeangebot erneut aufstocken will, um E-Mobilität zu fördern. Der Ausbau funktioniert marktlich und bedarf keiner weiteren Fördermittel für ineffiziente und bürokratische Verfahren. Hier sollte das Geld eingespart und zweckdienlicher eingesetzt werden.
Die Bundesregierung sollte zudem die Annahmen zu den zukünftigen Einnahmen des KTF prüfen. Dass in der Vorausschau weiterhin erhebliche und gar steigende Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel eingepreist werden, obwohl dieser 2027 weitestgehend in den ETS 2 überführt werden soll, ist zumindest erklärungsbedürftig. Da die Bundesregierung trotz der zusätzlichen Finanzmittel aus dem Sondervermögen weiterhin eine jährliche globale Minderausgabe von bis zu zwei Milliarden Euro vorsieht und damit durchgängig nicht ausfinanziert ist, bedarf es solider Annahmen zur Einnahmeseite, um das Finanzierungsdefizit nicht weiter zu vergrößern.
Zudem muss die Koalition nicht nur im Haushalt, sondern auch gesetzlich dringend Klarheit schaffen hinsichtlich der Strompreisentlastung, über die eingestellten 6,5 Mrd. Euro Zuschüsse zu den ÜNB-Netzentgelten. Es sind zwingend die notwendigen Vorlaufzeiten in der Umsetzung zu beachten. Nicht ersichtlich ist bisher auch, ob der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und in welcher Höhe in den Folgejahren geleistet werden soll. Eine Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung erhöhte die Planungs- und Investitionssicherheit.“