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BDEW zum NEST-Prozess

Solide Anreizregulierung braucht vollständige Folgenabschätzung

Anlässlich seiner Leitveranstaltung für die Netzwirtschaft „Treffpunkt Netze“ appelliert der BDEW erneut an die Bundesnetzagentur, die angedachten Methoden zur Neugestaltung der Anreizregulierung für die Energienetze mit einer vollständigen Folgenabschätzung zu überprüfen.

„Angesichts der großen Herausforderungen durch die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft, Industrie, Wärmegewinnung und Mobilität, kommt der Neuregelung der Anreizregulierung für die Energienetze durch die Bundesnetzagentur eine zentrale Bedeutung zu. Es kommt jetzt darauf an, dass die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erhalten und gestärkt wird. Das ist Voraussetzung für einen weiterhin attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Bundesnetzagentur hatte im Mai prognostiziert, dass die geplanten Änderungen der Methoden im Regulierungsrahmen NEST keine Senkung der Erlöse für die Netzbetreiber bedeuten. Nach aktuellen Berechnungen des BDEW erwartet die Branche Erlösrückgänge in Höhe von 3,5 Milliarden Euro im Bereich Stromnetze und von 1,5 Milliarden Euro im Bereich Gasnetze für eine Regulierungsperiode. Insgesamt ergibt sich damit ein Erlösrückgang von rund fünf Milliarden Euro. Sollte die Bundesnetzagentur an der vorgestellten Methodik festhalten, würde sie die Leistungs- und Investitionsfähigkeit aller Netzbetreiber deutlich schwächen.

Die Rechnung beinhaltet den von der Bundesnetzagentur berechneten OPEX-Aufschlag für die Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren in Höhe von 2,4 Prozent der Erlösobergrenze, auch wenn er nicht durch die Branche nachrechenbar ist. Sollte sich der Wert verändern, verändert sich die Erlössituation entsprechend.

Für die Bewertung der Netzregulierung ist die Sicht der Investoren relevant. Diese schauen auf den Wert des Netzbetreibers, der sich im Wesentlichen aus dem kalkulatorischen Anlagevermögen und dem regulatorisch zugestandenen kalkulatorischen Eigenkapitalzins bemisst. Die HGB-Rendite spielt dabei für die Investoren keine Rolle, sondern nur die im Regulierungssystem angelegten Fundamentaldaten. Weitere Verschlechterungen im Regulierungsrahmen sind das falsche Signal an Investoren.

„Die Energiewende braucht eine moderne Netzinfrastruktur, die weit mehr leisten muss als bisher. Kunden möchten Wärmepumpen, Ladeparks, Batteriespeicher oder Rechenzentren anschließen. Dafür brauchen wir ein leistungsfähiges und sicheres Netz und viel mehr Anschlüsse, Digitalisierung, Flexibilität und Geschwindigkeit. Das Gasnetz muss weiterhin die Gasversorgung sichern und bereitet sich gleichzeitig auf die anstehende Transformation vor. Dafür sind bis 2030 Investitionen von mehr als 250 Milliarden Euro erforderlich. Gleichzeitig soll den Netzbetreibern mit der neuen Anreizregulierung jedoch weniger Geld zur Verfügung stehen. Das passt nicht zusammen“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, gemeinsam mit der Branche eine tragfähige und kosteneffiziente Lösung zu erarbeiten, die dem Ziel einer modernen Netzinfrastruktur gerecht wird“, sagt Kerstin Andreae weiter. „Zentral ist eine vollständige Folgenabschätzung. Es gilt, international wettbewerbsfähige Zinsen auf Eigenkapital zu gewährleisten, Fremdkapitalzinsen voll anzuerkennen sowie Betriebskosten über einen dauerhaft gültigen OPEX-Faktor für alle Netzbetreiber fair abzubilden.“

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