„Unverständlich ist, dass in der Diskussion um die Kapitalverzinsung für Netzinvestitionen häufig Begriffe durcheinandergeraten. Die regulatorische Verzinsung unterscheidet sich grundlegend von der handelsrechtlichen Rendite. Während die HGB-Rendite unternehmensspezifisch ist, sich nach anderen Maßstäben richtet und zudem durch buchhalterische Einmaleffekte verzerrt werden kann, handelt es sich bei der regulatorischen Verzinsung um eine behördlich festgelegte Größe. Sie wird nicht frei am Markt erwirtschaftet, sondern bestimmt, in welchem Umfang das eingesetzte Eigenkapital verzinst werden darf.
Für Investoren in Energienetze ist deshalb vor allem der Wert des Netzbetreibers nach regulatorischen Maßstäben ausschlaggebend. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus dem kalkulatorischen Anlagevermögen und dem regulatorisch festgelegten Eigenkapitalzins – und ist damit die entscheidende Grundlage für Investitionsentscheidungen. Wir dürfen jetzt nicht am falschen Ende sparen. Denn am Ende können wir uns keinen Deutsche-Bahn-Effekt leisten, weil zu wenig in Infrastruktur investiert wurde.
Die hohe Versorgungsqualität in Deutschland sichert die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und unser aller Lebensqualität. Grundlage hierfür ist eine moderne Netzinfrastruktur, die zukünftig weit mehr leisten muss als bisher: Mehr Leitungen, mehr Anschlüsse, mehr Digitalisierung, mehr Flexibilität, mehr Geschwindigkeit und Sicherheit. Dafür sind bis 2035 Investitionen von mehr als 200 Milliarden Euro erforderlich. Das heißt, die jährlichen Investitionen der Netzbetreiber müssen sich teilweise verdreifachen. Um das notwendige Kapital zu mobilisieren, braucht es auch internationale Kapitalgeber, die bereit sind in deutsche Netze zu investieren. Gleichzeitig sind Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur reguliert, müssen sich also an detaillierte Vorgaben zum Mitteleinsatz und zu den ihnen erlaubten Erträgen halten. Dieses gesamte Feld der sogenannten Anreizregulierung ist komplex und wird aktuell von der Bundesnetzagentur überarbeitet.
Für die Mobilisierung des Kapitals braucht es eine faire, international wettbewerbsfähige Anreizregulierung. Hierzu gehört auch die Anhebung des Eigenkapitalzins (EK-Zins), denn derzeit sind wir bei der regulatorischen EK-Verzinsung Schlusslicht in Europa. Das bestätigt auch der Europäische Rechnungshof. Während der internationale Durchschnitt bei 6,65 Prozent liegt, dürfen Netzbetreiber in Deutschland nicht mehr als 4,28 Prozent kalkulieren. Dies bedeutet im Ergebnis, dass andere Standorte als Deutschland für Investoren attraktiver sind. Hier braucht es dringend eine Anpassung durch die Bundesnetzagentur, da sonst der dringend notwendige Netzausbau ausgebremst wird.“