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BDEW zum BMWK-Vorschlag eines Industriestrompreises:

Andreae: „Eingriffe in die Preisbildung müssen vermieden werden“

BDEW: Die spürbare Entlastung energieintensiver Betriebe ist richtig, darf jedoch nicht die Preissignale auf dem Großhandelsmarkt außer Kraft setzen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute Vorschläge zur Entlastung energieintensiver Unternehmen vorgelegt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Ganz klar: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie muss erhalten werden. Unternehmen mit besonders energieintensiven Produktions-Prozessen brauchen angesichts der hohen Großhandelspreise deutliche Entlastungen. Es ist deshalb gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium heute einen ersten detaillierten Vorschlag veröffentlicht hat.

Entscheidend ist allerdings das ‚Wie‘ der Entlastungen: Die Vorschläge dürfen die Preisbildung auf den Energiemärkten nicht beeinträchtigen. Das Ministerium will dieser Gefahr durch bestimmte Maßnahmen begegnen: Damit die begünstigten Unternehmen weiterhin einen Anreiz haben, auf börsliche Preissignale zu reagieren, soll die bezuschusste Strommenge auf 80 Prozent begrenzt werden. Für 20 Prozent soll weiterhin der Marktpreis gelten. Zudem sollen die Unternehmen keinen individuellen so genannten Brückenstrompreis von maximal 6 Cent zahlen, sondern sie bekommen bei Börsenstrompreisen über 6 Cent die Differenz erstattet – auf Basis des durchschnittlichen jährlichen Börsenstrompreises.

Es muss jetzt genau geprüft werden, ob diese Ansätze reichen, um Marktverzerrungen wirklich zu vermeiden. Zudem müssen die Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte beachtet werden. Richtig ist der Ansatz des Ministeriums, die Kosten für die Entlastungen aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds zu finanzieren, statt die Belastungen auf alle anderen Verbrauchsgruppen wie Privathaushalte und nicht-begünstigte Unternehmen abzuwälzen. Das Konzept enthält darüber hinaus langfristige Maßnahmen, über die wir jetzt ebenfalls ins Gespräch kommen müssen. So darf beispielsweise der Vorschlag zu langfristigen Stromlieferverträgen (PPA – Power Purchase Agreements) nicht dazu führen, dass dieser für die Energiewende so wichtige junge Markt durch Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen ausgehebelt wird.

Die Energiewirtschaft wird das Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums jetzt analysieren und sich intensiv in die weitere Diskussion einbringen. Wichtig ist der konstruktive Dialog hierzu mit der Bundesregierung.“

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