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BDEW zu den Anpassungen in EnWG, EEG und EnSiG:

Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage dringend notwendig

Das Bundeskabinett hat heute Änderungen im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie weiteren Gesetzen beschlossen. Die heute im Kabinett verabschiedete Formulierungshilfe zum EnSIG enthält allerdings noch nicht die dringend notwendigen Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Investitionen in Erneuerbare Energien sind zentral, um die aktuelle Energiekrise zu überwinden. Sie tragen dazu bei, kurzfristig das Stromangebot zu erhöhen und damit die Preise zu senken und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Mit den heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen in EnWG, EEG sowie anderen Gesetzen hat die Bundesregierung einige wichtige Schritte unternommen, um diesen Weg zu erleichtern.

Die Änderungen Sie zielen vor allem drauf ab, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von LNG-Anlagen zu verbessern, die Versorgungssicherheit zu stärken, den Stromnetzausbau zu beschleunigen sowie die Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes zu erhöhen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu verbessern und die Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern. Um den Erneuerbaren-Ausbau sowie den Netzaus- und -umbau nachhaltig zu beschleunigen sind über die nun beschlossenen Maßnahmen jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich.

Das Bundeskabinett hat heute noch nicht die dringend notwendigen Anpassungen bezüglich der Gas-Umlage im EnSiG verabschiedet. Aus Sicht des BDEW ist es zentral, dass die Gas-Umlage von allen Gas-Letztverbrauchern gleichmäßig und ohne Privilegierung bestimmter Kundengruppen getragen wird. Sowohl aus Gas produzierte Fernwärme als auch alle Gas-Festpreisverträge müssen in die Finanzierung einbezogen werden. Das ermöglicht eine breitere Verteilung der Lasten. Diese Anpassungen müssen jetzt so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden.

Gleichzeitig ist es essenziell Bürger und Unternehmen, die durch die gestiegenen Preise in Bedrängnis geraten, an anderer Stelle weiter zu entlasten.“

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