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BDEW zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken 2020

Mit der Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die erste Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in einem Umfang von 4,8 Gigawatt durch die Bundesnetzagentur hat der Prozess zum endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland begonnen.

Bis zum Jahr 2026 sollen Steinkohlekapazitäten über jährliche Ausschreibungsrunden stillgelegt werden, die Betreiber erhalten dafür eine über die Jahre sinkende Entschädigung.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Gut zwei Jahre nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) und ein knappes halbes Jahr nach Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetz erreichen wir mit der Stilllegung der ersten Steinkohlekraftwerke auf Basis des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) den nächsten energiepolitischen Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energieversorgungssystem.

Dabei zeigt die deutliche Überzeichnung der ersten Runde, dass das Ausschreibungssystem funktioniert und damit den an der CO2-Reduktion orientierten Ausstieg aus der Steinkohleverstromung ermöglicht. Sehr kritisch sehen wir weiterhin, dass es grundsätzlich möglich bleibt, Kraftwerke per Ordnungsrecht entschädigungsfrei stillzulegen. Auch die Streichung der Ausschreibungsrunde für 2027 als Grundlage für die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sehen wir sehr kritisch.

Damit der Prozess zur Transformation der Stromversorgung und zur Umsetzung der Energiewende erfolgreich fortgesetzt werden kann, kommt es aus unserer Sicht vor allem darauf an, dass die Politik parallel zum Ausstieg aus der Kohleverstromung den Einstieg in den Bau von notwendigen Ersatzkapazitäten ermöglicht. Insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren Energien und von Gas-KWK-Ersatzbauten muss beschleunigt und der entschlossene Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft forciert werden. Die bisher verabschiedeten Regelungen reichen dafür nicht aus, hier muss dringend nachgesteuert werden.“

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