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Pressestatement

BDEW zu Gas- und Strompreisbremsen

In einer ersten Reaktion auf die vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe zur Gas-/Wärme- und Strompreisbremsen erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Energiewirtschaft unterstützt das Vorhaben, Haushalte und Industrie zu entlasten. Das ist angesichts der stark steigenden Energiepreise besonders wichtig. Damit die Entlastungen auch wirklich bei den Menschen ankommen, müssen die Gas-, Wärme- und die Strompreisbremse aber auch schnell und unkompliziert umsetzbar sein. Dies ist insbesondere bei der Strompreisbremse noch sehr fraglich. Sie ist in der aktuell vorgesehenen Form nicht umsetzbar, da sie an vielen Stellen zu komplex, zu unklar, zu bürokratisch ist. Hier muss im parlamentarischen Verfahren intensiv nachgearbeitet werden. Sonst kommt die Entlastung nicht fristgerecht bei den Haushalten an.

An einigen Stellen enthält der Regierungsentwurf Verbesserungen zum Referentenentwurf: Es ist richtig, dass die Mehrerlösabschöpfung jetzt zeitlich enger begrenzt wird: Sie soll erst am 1. Dezember 2022 greifen, bis zum 30. Juni 2023 gelten und höchstens bis 30. April 2024 verlängert werden können. Je länger dieser erhebliche Markteingriff gilt, desto größer ist die Gefahr, dass sich das Angebot am Strommarkt verknappt und so hohe Preise im Stromgroßhandel begünstigt.

Eine weitere wichtige Verbesserung im Regierungsentwurf: Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft werden nicht mehr von den Entlastungen der Preisbremsen ausgeschlossen. Der Referentenentwurf sah noch vor, dass für Unternehmen, deren Schwerpunkt in der Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von Energie liegt, die Entlastung nicht greift. Das hätte eine erhebliche Benachteiligung von Energieversorgungsunternehmen und Mehrspartenunternehmen wie z. B. Stadtwerken bedeutet, die keine Entlastungen für ihre Tätigkeiten in den Bereichen ÖPNV, Bäderbetrieb, Wasserversorgung, etc. in Anspruch hätten nehmen können.

Im Zuge des Gesetzes zur Strompreisbremse sollen unter anderem auch Regelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet werden. Völlig unverständlich ist, dass die dringend erforderliche Anhebung der -Höchstwerte in den Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im EEG wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Das bremst den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der zur Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele unbedingt beschleunigt werden muss. Auch dies sollte im parlamentarischen Verfahren behoben werden. Darüber hinaus würde mit der geplanten Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für bestehende dezentrale Stromerzeugungsanlagen ein Erlösbestandteil wegbrechen, der jedoch bei den Investitionsentscheidungen einkalkuliert worden ist. Dieser Vertrauensbruch ist inakzeptabel und sollte unbedingt vom Bundestag korrigiert werden. Wichtig ist, dass Deutschland ein attraktiver Investitions-Standort für Erneuerbare Energien, Netzausbau und Versorgungssicherheit bleibt. Aus dieser Krise können wir uns nur herausinvestieren.“

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