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BDEW zum heute stattfindenden Spitzengespräch Steinkohle

Heute findet im Bundeswirtschaftsministerium auf Anregung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein Spitzengespräch zu den Regelungen für Steinkohlekraftwerke im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes statt.

Hierzu erklärt der BDEW: „75 Prozent der Steinkohlekraftwerke sind Anlagen, die neben Strom auch Wärme bereitstellen. In vielen Regionen liefern sie einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung. Hier rennt uns die Zeit für einen rechtzeitigen Neubau oder für eine Kraftwerks-Umrüstung davon, da solche Bau-Maßnahmen bei Kraftwerken mit Wärmeauskopplung mindesten vier Jahre in Anspruch nehmen.

Auch deshalb hatte der BDEW das Spitzengespräch zur Steinkohle vorgeschlagen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht in seinem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit davon aus, dass in Deutschland bis 2030 insgesamt 17 Gigawatt KWK-Anlagen auf der Basis von Gas zugebaut werden müssen. Dieser notwendige Zubau ist mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag nicht erreichbar. Es hat sich gezeigt, dass der Bonus, den Kraftwerksbetreiber für den erforderlichen Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen erhalten, zu niedrig ist. Hier muss die Bundesregierung Korrekturen vornehmen. Sonst wird die Transformation von einem kohlebasierten hin zu einem CO2-neutralen Kraftwerkspark nicht gelingen, den wir für die Versorgungssicherheit jedoch dringend brauchen. Die von der Bundesregierung geplanten Regeln für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken würden für die Kraftwerksbetreiber – zumeist Stadtwerke – erhebliche Verluste bedeuten. Damit wird ausgerechnet die Investitionsfähigkeit kommunaler Unternehmen geschwächt, die gemeinsam mit ihren Städten in Erneuerbare Energien investieren müssen.

Grundsätzlich darf es keine gesetzliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ohne angemessene Entschädigung geben. Auch die Kohlekommission hat ganz ausdrücklich Entschädigungszahlungen vorgesehen, sollten Kraftwerke per Gesetz stillgelegt werden. Es geht hier um keine Kleinigkeit, sondern um einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum von Unternehmen."

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