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BDEW zur 1. Lesung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundestag

Kraftwerksbetreiber wollen Kohleausstieg umsetzen und in klimafreundliche Energieerzeugung investieren

„Die Kraftwerksbetreiber wollen ihre Energieerzeugung auf CO2-arme Technologien umrüsten, und sie stehen zu ihrer Verantwortung, für ihre Kunden gleichzeitig eine jederzeit sichere Strom- und Wärmeversorgung zu gewährleisten. Etwa drei Viertel der Steinkohlekraftwerke sind Anlagen, die zugleich Strom und Wärme produzieren (Kraft-Wärme-Kopplung).

Gleichzeitig wollen die Unternehmen erhebliche Summen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investieren, damit die Energiewende gelingt. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle muss zwingend der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien einhergehen. Dafür brauchen wir allerdings dringend die Unterstützung der Politik, damit der eingeschlagene Erfolgspfad nicht abreißt: Weg frei für Windkraft an Land und auf See, weg mit dem 52GW-Deckel für PV. Andernfalls wird das Ziel nicht erreichbar sein, den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. In ihrem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit geht das Bundeswirtschaftsministerium zudem von einem Zubau von 17 Gigawatt Gas-KWK-Anlagen bis 2030 aus.

All dies braucht Zeit und erhebliche Investitionsmittel. Leider ist der heute in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf nicht geeignet, den erforderlichen Rahmen zu schaffen. Er ist energie- und klimapolitisch unzureichend“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin anlässlich der ersten Lesung des Kohleausstiegsgesetzes im Deutschen Bundestag.

Der notwendige Kraftwerks-Neubau und erforderliche Umrüstungen von KWK-Anlagen erfordern erhebliche Investitionen. In einem richtigerweise immer stärker auf Erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem werden diese Kraftwerke insbesondere zur Absicherung gebraucht, nicht jedoch für eine Stromproduktion rund um die Uhr. Um Investitionen in diesen Anlagen anzureizen, muss die Bundesregierung die Förderung der umweltschonenden KWK verlängern und den Bonus erhöhen, mit dem die Transformation von Kohle-KWK zu Gas- und Erneuerbaren-KWK unterstützt werden soll.

Erforderlich ist zudem ein Ausgleich für eine vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken, damit Stadtwerke und Kommunen nicht in eine finanzielle Schieflage geraten: Die Betreiber der jüngeren Steinkohle-Kraftwerke sind beispielsweise zumeist Stadtwerke. Sie haben – nicht zuletzt auf Betreiben der Politik – die Kraftwerke gebaut, die jetzt stillgelegt werden sollen. Die Investitionen sind kreditfinanziert. Es muss den kommunalen Unternehmen möglich sein, diese Kredite zu bedienen und gleichzeitig in den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu investieren.

Die von der Bundesregierung geplanten Regeln für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken würden dies jedoch erheblich erschweren: Die Regelungen würden für die Stadtwerke erhebliche Verluste bedeuten. Es geht jetzt darum, den Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachzubessern, damit die Stadtwerke und ihre Kommunen an dieser Stelle nicht im Regen stehen gelassen werden, sondern sich weiterhin aktiv an der Transformation der Energieversorgung beteiligen können.

Grundsätzlich darf es keine gesetzliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ohne angemessene Entschädigung geben. Auch die Kohlekommission hat ganz ausdrücklich Entschädigungszahlungen vorgesehen, sollten Kraftwerke per Gesetz stillgelegt werden. Es geht hier um keine Kleinigkeit, sondern um einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum von Unternehmen.

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