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BDEW zur Revision der Erneuerbare Energien Richtlinie

Heute Morgen wurde im Trilog zur Revision der RED (Renewable Energy Directive/Erneuerbare Energien Richtlinie) eine politische Einigung erzielt. Zentrale Neuerungen sind die Anhebung der EU-weiten Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie zahlreiche Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbare Energien Anlagen und Netzen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzubringen ist eine der Kernaufgaben der Energiewende – zur Erreichung der Klimaziele, für mehr Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und zur Stabilisierung der Energiepreise. Es ist daher gut, dass sich die EU bei der Novellierung der Erneuerbare Energien

Richtlinie nun geeinigt hat und der Erneuerbaren-Ausbau EU-weit ambitioniert vorangetrieben werden soll. Die Richtlinie gibt unter anderen – im Gegensatz zur EU-Notfall-Verordnung - den langfristigen Rahmen vor, um den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze spürbar zu beschleunigen. Damit ist nun der Weg frei, um schnelle Anschlussregelungen für die Mitte Juni 2024 auslaufenden nationalen Regelungen der EU-Notfall-Verordnung festzulegen.

Die Anhebung des verbindlichen EU-weiten Erneuerbaren Ausbau-Ziels auf 42,5 Prozent bis 2030 ist ambitioniert. Umso wichtiger ist es, Genehmigungsverfahren drastisch zu verkürzen, Lieferketten zu sichern und die Finanzierung der notwendigen Investitionen sicher zu stellen. Insbesondere die Erleichterungen beim Artenschutz und die Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten können wichtige Hebel sein, um zügiger voranzukommen. Diese müssen nun schnell und ohne Fadenriss zu den im Zuge der EU-Notfall-Verordnung getroffenen Regelungen von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Unternehmen eine verlässliche Grundlage für die Planung neuer Projekte erhalten.“

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