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Corona-Lockerungen: Hinweise für die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Die Bundesregierung und die Bundesländer haben die Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie teilweise gelockert. In den Gebäuden und Gebäudeteilen, die nach wochenlanger Schließung jetzt wieder genutzt werden sollen, müssen mit Blick auf die Wasserinstallationen einige wichtige Punkte beachtet werden.

Die Trinkwasserleitungen und -armaturen in einem Gebäude werden bei normaler Nutzung ständig mit Wasser durchströmt. Wird eine Wohnung, ein Geschäft bzw. Gebäude, z.B. während der Corona-Pandemie, nicht mehr genutzt, stagniert das Wasser in den Armaturen und Leitungen. Dieses Wasser muss bei Wiederinbetriebnahme vollständig ablaufen.

Gemäß den technischen Regeln (DIN EN 806-5 und DIN 1988-100) sind daher alle Wasser-Entnahmestellen eines vorübergehend nicht mehr genutzten Gebäudes vollständig zu öffnen. Wird das abfließende Wasser merklich kühler und bleibt konstant kühl, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass das Stagnationswasser vollständig abgeflossen ist.

Sollte die Trinkwasserinstallation entleert worden sein, muss ein Fachunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme beauftragt werden. Diese Unternehmen nehmen eine fachgerechte Spülung der Leitungen vor.“

Hintergrund:

Sicherzustellen ist, dass ein solches Fachunternehmen an der Trinkwasserinstallation arbeiten darf. Voraussetzung dafür ist, dass er ein Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder im Sinne der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist.

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