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Kerstin Andreae:

Das Solarpaket ist ein wichtiger Meilenstein zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus

Heute haben der Bundestag und der Bundesrat das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Es enthält zahlreiche Erleichterungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hierzu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Ich bin erleichtert, dass heute sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet haben. Nach den Maßnahmenpaketen der letzten beiden Jahre ist dies ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus.

Mit der heutigen, langersehnten Einigung werden gleich mehrere Hürden beim Erneuerbaren Ausbau aus dem Weg geräumt. Dazu gehört zuvorderst die dringliche Umsetzung der europäischen Vorgaben, die eine Umwandlung von Wind-an-Land-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete ermöglicht. Diese Erklärung muss bis 21. Mai 2024 erfolgt sein. Mit der heutigen Verabschiedung des Solarpakets wurde die Voraussetzung für ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen. So bleibt nun noch ausreichend Zeit für die Flächenmeldung. Hinter der Regelung verbirgt sich ein mächtiger Hebel zur Beschleunigung der Energiewende: Aktuell sind rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. In Beschleunigungsgebieten werden im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt, da es signifikante Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen gibt. Das spart den Unternehmen viel Zeit beim Bau von Windenergieanlagen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

Auch für die Photovoltaik (PV) wurden deutliche Vereinfachungen erzielt: Richtigerweise nimmt das Solar-Paket die sogenannten benachteiligten Gebiete in den Fokus, deren Böden nur geringe landwirtschaftliche Erträge ermöglichen. Nun können diese Flächen einfacher für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden.

Positiv ist zudem die Anhebung der maximalen Anlagengröße bei den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen auf 50 Megawatt (MW) anstelle des Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit können ineffiziente PV-Anlagengrößen vermieden werden.

Klar ist: Die Nutzung der Photovoltaik wird durch das Gesetz weiter gestärkt und das ist richtig. Was nicht vergessen werden darf, ist, dass die neuen Anlagen auch an das Stromnetz angeschlossen werden müssen. Die Netzbetreiber werden alles tun, um den exponenziell steigenden Netzanschlussbegehren schnellstmöglich zu entsprechen und Lösungen für die Integration in das Stromnetz anzubieten.

Für Balkonkraftwerke hingegen wird zukünftig lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig sein. Die Vereinfachung und Entbürokratisierung bei den Balkonkraftwerken begrüßen wir grundsätzlich. Sie bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, an der Energiewende teilzuhaben. Wichtig ist und bleibt jedoch, dass bei den selbstinstallierten Stecker-Kraftwerken stets die technische Sicherheit und die Netzsicherheit gewährleistet bleiben.

Kritsch sehen wir, dass die ursprünglich auf allen Flächen geplante Duldungspflicht bei Leitungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen nur noch auf öffentlichen Flächen gelten soll. Eine solche Begrenzung, die auch für Überfahrten und Überschwenkungen gilt, konterkariert die Beschleunigungswirkung, da die meisten Flächen in privater Hand sind. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Wichtig wäre auch eine Änderung der Regelungen zur Erbschaftssteuer auf landwirtschaftliche Flächen gewesen. PV-Anlagen zählen aktuell nicht zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Das erhöht die im Erbfall zu zahlende Erbschaftsteuer und macht es weniger attraktiv, solche Flächen für die Photovoltaik zu nutzen. Hier muss nun unbedingt nachgebessert werden, beispielsweise im Jahressteuergesetz.

In Summe ist das Solarpaket ein wichtiger und dringend notwendiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Zum Gesamtbild gehört aber auch, dass für die neuen Regelungen im Solarpaket jetzt Lösungen entwickelt werden müssen, die für die Praxis umsetzbar sind. Es darf nicht passieren, dass anstelle der gerade erfolgreich abgebauten Bürokratie neue komplizierte Prozesse installiert werden.“

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