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BDEW zur Anhörung zur kleinen EnWG-Novelle

EnWG-Novelle muss zügig noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden

Der BDEW ist zur heutigen Bundestags-Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen geladen. Zum hier diskutierten Entwurf der sogenannten kleinen EnWG-Novelle erklärt Kerstin Andreae:

"Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und somit zur Sicherstellung der Netzstabilität. Die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode ist entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei ist es wichtig, auf praxistaugliche und unbürokratische Lösungen zu setzen.

Der Zubau von PV-Anlagen hat im Jahr 2024 mit 17 Gigawatt (GW) erneut einen Höchststand erreicht und ist damit eine Erfolgsgeschichte. Allerdings – und das ist die Kehrseite der Medaille – speisen viele PV-Anlagen unter 100 kW ungesteuert ins Stromnetz ein, was bei hoher Einspeisung um die Mittagszeit eine Herausforderung für die Netzstabilität ist. Denn in den Stromnetzen müssen Angebot und Nachfrage jederzeit im Gleichgewicht sein. Und die Herausforderungen steigen, da mit wachsendem Anteil der Anlagen in diesem Segment auch deren Relevanz für die Systemsicherheit steigt. Dieses Problem besteht übrigens auch bei perfektem Netzausbau. Daher ist es notwendig, auch diese Anlagen steuerbar auszulegen. Als Übergangslösung hilft die Wirkleistungsbegrenzung für Neuanlagen, die jetzt mit der aktuellen EnWG-Novelle beschlossen werden soll. Sie hilft zumindest, um die Problematik nicht noch weiter zu verschärfen.“

Darüber hinaus ist es notwendig, das Potenzial von Speichern für die Netzentlastung zu heben. Die neuen Ansätze zur Flexibilisierung von Speichern sollen insbesondere für kleinere Heimspeicher in Kombination mit einer Solaranlage einen Anreiz setzen, möglichst über die Mittagszeit zu laden und damit einen Beitrag zu leisten, Stromspitzen zu dämpfen.

Zur Weiterentwicklung des Messwesens sagt Andreae: "Die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem „Steuerungsrollout“ ist ein entscheidender Schritt für die Netz- und Systemsicherheit. Dies kann nur gelingen, wenn die Finanzierung gesichert ist und die Preisobergrenzen für Smart Meter, so wie im Digitalisierungsbericht gefordert, angehoben werden."

Mit Blick auf den Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Strompreisen ergänzt Andreae: "Der Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Börsenpreisen ist sinnvoll, wenn nicht vergütete Strommengen später nachgeholt werden können. Perspektivisch ist hier eine Weiterentwicklung hin zu einem echten Marktmengenmodell ohne Restriktionen notwendig.“

Gut ist auch, dass zentrale Verbesserungsvorschläge des BDEW in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind, wie die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen. Damit können kleine und mittlere Stadtwerke ihre Ladesäulen zumindest bis Ende 2026 weiter betreiben, auch wenn Vertrieb und Netzbetrieb in einer Gesellschaft gebündelt sind.

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