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EU-Sustainable Finance Strategie muss wichtige Transformationsprozesse für die Energiewende anerkennen

Am heutigen Dienstag legt die Europäische Kommission eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vor. Das neue Strategiepapier der Kommission soll dabei die politischen Grundsätze für die Fortentwicklung des Bereiches Sustainable Finance festlegen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Zur Erreichung der europäischen und nationalen Klimaschutzziele sind in den kommenden Jahren massive Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien, in die Energieinfrastruktur sowie in eine nachhaltige Lade- und Tankinfrastruktur notwendig. Entscheidend ist, dass neben den öffentlichen Investitionen der Weg freigemacht wird für private Investitionen in die Energiewende. Sustainable Finance ist hier ein wichtiger Baustein, der Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenkt und damit die Transformationsprozesse der Wirtschaft unterstützt.

Es ist deshalb richtig, dass die Europäische Kommission mit der Taxonomie-Verordnung EU-weit für ein einheitliches Verständnis von nachhaltigen Investitionen sorgt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen schaffen will. Positiv ist auch, dass die heute vorgestellte Sustainable Finance Strategie die wichtige Rolle von Übergangsaktivitäten auf dem Weg zur Klimaneutralität anerkennt und diese in der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten stärker als bislang verankern will.

Die Zeit drängt. Über viele wichtige Energiewende-Investitionen muss bereits heute entschieden werden, insbesondere für notwendige Zwischenschritte. Hierzu gehören auch Gaskraftwerke und -infrastruktur, die den gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle- und Kernenergie überhaupt erst ermöglichen. Lösungsansätze und Vorschläge, die erst in einigen Jahren angemessene Regelungen etablieren, reichen hier nicht aus. Stattdessen muss der von der Kommission für den Sommer 2021 angekündigte komplementäre delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung zeitnah Regelungen für die Dekarbonisierung gasförmiger Energieträger vorgeben, die Gas als Übergangsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie definieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese für die Energiewende wichtigen Investitionen verzögert oder sogar verhindert werden.

Klar ist, die Energiewende wird nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die Versorgungssicherheit während des gesamten Transformationsprozesses zu gewährleisten. Gasförmige Energieträger werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Das gilt gleichermaßen für den Energiesektor wie für die Industrie, für den Schwerlastverkehr, aber auch für den Wärmemarkt.

Gleichzeitig arbeitet die Energiewirtschaft intensiv daran, den Energieträger Gas zu dekarbonisieren: CO2-neutrale Gase wie Wasserstoff und Biomethan sorgen dafür, dass der Energieträger Gas selbst zunehmend klimaneutral wird. Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten auf der Basis von Gas wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zukünftig auch klimaneutral betrieben werden können, sind daher Investitionen in eine erfolgreiche Energiewende und sollten auch als solche anerkannt werden.“ 

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