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Windenergieanlagen und Flugsicherung:

Exaktere Berechnungsmethode führt zu mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen

Der BDEW begrüßt die Verbesserung der Genehmigungssituation für Windenergieanlagen in der Nähe von Drehfunkfeuern.

Aufgrund einer ungenauen Berechnungsmethode sind in der Vergangenheit die Störwirkungen von Windenergieanlagen auf den Flugverkehr häufig überschätzt und in der Folge zahlreiche Anlagen nicht genehmigt worden. Der BDEW hatte sich vor dem Hintergrund dieser Problematik schon lange für die Umsetzung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen  eingesetzt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat schließlich im Juni 2020 wie bereits zuvor die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Berechnungsformel eingeführt, mit der der Störeinfluss von Windenergieanlagen auf die terrestrisch gestützte Navigation durch Drehfunkfeuer des Typs DVOR deutlich genauer berechnet werden kann. Grundlage der neuen Formel sind Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig.

Aktuelle Zahlen belegen, dass die neue Formel zu einer wesentlichen Verbesserung der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen geführt hat. Nach Angaben des BAF gab es bei der Prüfung von nahezu 200 Windenergieanlagen in den letzten neun Monaten nun bei über 90 Prozent keinen Konflikt mit der Sicherheit der Flugnavigation. Bei einem Großteil dieser Anlagen hatte zuvor die Anwendung der bisherigen Berechnungsmethode zu einer Überschätzung der Störwirkung und damit zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass die Forschungsarbeiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in den Projekten WERAN und WERAN Plus nun in der Praxis zu einer erheblichen Verbesserung der Genehmigungssituation für Windenergieanlagen in der Nähe von Drehfunkfeuern führen und gleichzeitig höchste und unantastbare Sicherheitsstandards bei der Flugnavigation weiterhin gelten“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Der BDEW hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Berechnung der Störwirkung von Windenergieanlagen auf den Flugverkehr revidiert wird. Zwei Jahre des intensiven Austauschs mit Vertretern der Flugsicherung und wiederholte Hinweise auf dieses Ausbauhemmnis gegenüber der Politik haben nun zu zählbaren Ergebnissen geführt. Bei einem Hemmnisfaktor für den Windenergieausbau konnten so entscheidende Fortschritte erreicht werden. Wichtig ist, dass das Bundesverkehrsministerium, das BAF und die DFS diesen Weg nun fortzusetzen, um die Genauigkeit bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Navigation mit Drehfunkfeuern weiter zu verbessern.“

Neben einer verbesserten Berechnungsformel auch für Anlagen des störanfälligeren Typs CVOR sollten aus Sicht des BDEW auch die Genauigkeit bei der Flugvermessung der Vorbelastung und ein konsequenter Austausch von CVOR- durch DVOR-Anlagen als Arbeitspakete weiterverfolgt werden.

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