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BDEW zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz:

Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK

BDEW setzt sich für Bestandsschutz der KWK-Anlagen und Investitionssicherheit ein

Der BDEW fordert von der Bundesregierung, Pläne für die massive Mehrbelastung der Abwasserentsorgungsunternehmen bei der Nutzung von Klärgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ad acta zu legen. "Wir sehen die Gefahr, dass mit der geplanten Einführung der EEG-Umlage viele hocheffiziente KWK-Anlagen der Abwasserunternehmen unrentabel werden könnten. Der Gesetzgeber würde mit dieser Neuregelung bereits getätigte Investitionen entwerten und falsche Signale senden: Anstatt das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas wie bisher umweltschonend und energieeffizient in KWK-Anlagen einzusetzen und zur Eigenstromversorgung zu nutzen, wäre der Anreiz groß, das Klärgas wieder abzufackeln. Zudem würde der Gesetzgeber immense CO2-Einsparpotenziale verschenken. Das wäre ein Schildbürgerstreich", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die Diskussionen zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz.

Kläranlagen haben einen hohen Stromverbrauch. Durch den Einsatz von Klärgas in KWK-Anlagen können sie ihren Strom- und Wärmebedarf zum Teil selbst decken. "Die geplante Abgabenbelastung würde auch den Weg zu einer energieautarken Kläranlage verbauen", so Weyand.

Der aktuelle Entwurf für das KWKG-/EEG-Änderungsgesetz sieht vor, dass KWK-Anlagen mit Klärgas-Nutzung, bei denen Maßnahmen zur Erneuerung bzw. Austausch von Komponenten durchgeführt werden, künftig mit 20 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Bei Erweiterung der Kapazität sollen laut Gesetzentwurf sogar 40 Prozent EEG-Umlage anfallen.




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