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BDEW zum Kohleausstiegsgesetz im Bundeskabinett:

Geplante Regelungen zum Steinkohle-Ausstieg wären schwerer Schlag für Stadtwerke und Kommunen

Geplante Ausschreibungsmodalitäten würden insbesondere Stadtwerke in finanzielle Schieflage bringen / Bezahlbare und sichere Wärmeversorgung darf nicht gefährdet werden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) übt heftige Kritik an den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Steinkohleverstromung. „Der Ausstieg aus der Kohle ist mit Blick auf den Klimaschutz unverzichtbar, das ist Konsens. Er muss allerdings für alle Betroffenen und gerade auch für die Stadtwerke tragbar sein. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf stellt eine massive Diskriminierung für die Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken dar“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.

Vor diesem Hintergrund hatte der BDEW gemeinsam mit weiteren Verbänden und der Gewerkschaft ver.di ein Spitzengespräch mit der Bundesregierung zu den konkreten Modalitäten für die Stilllegung der Steinkohlekraftwerke eingefordert. Bei diesem Gespräch müssen alle wichtigen Punkte auf den Tisch.

Konkret kritisiert der BDEW die geplanten maximalen Entschädigungen für das Abschalten von modernen Steinkohle-Kraftwerken in Verbindung mit der drohenden entschädigungslosen Stilllegung. Die geplanten Höchstpreise der vorgesehenen Ausschreibungen würden für die Kraftwerksbetreiber – zumeist Stadtwerke – erhebliche Verluste bedeuten. Diese Unternehmen haben hohe Investitionssummen in den – damals auch von der Politik geforderten – Bau der Kraftwerke gesteckt. Jetzt würden sie für diese seinerzeit auch politisch gewollten Investitionen bestraft:

Die jetzt vorgeschlagenen Ausschreibungsmodalitäten würden deutliche Wertberichtigungen erforderlich machen, die durch die erzielbaren Entschädigungszahlungen nicht ausgeglichen werden könnten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass einige der Anlagen je nach Verlauf der vorherigen Ausschreibungen sogar entschädigungslos stillgelegt würden. Eine entschädigungslose Stilllegung von Steinkohle-Blöcken wäre jedoch inakzeptabel.

„Die Entscheidungen zum Ausstieg aus der Braunkohle-Verstromung wurden nicht zuletzt aus strukturpolitischen Gründen so getroffen. Steinkohlekraftwerke können nun jedoch nicht der Lückenbüßer für die Jahre werden, in denen keine Braunkohlekapazitäten vom Netz gehen - zumal viele Steinkohlekraftwerke ihre jeweilige Region auch mit Wärme versorgen. Hier rennt uns die Zeit für einen rechtzeitigen Neubau oder für eine Kraftwerks-Umrüstung davon, da solche Bau-Maßnahmen bei Kraftwerken mit Wärmeauskopplung mindesten vier Jahre in Anspruch nehmen“, so Andreae.

Mit Blick auf eine jederzeit sichere, bezahlbare Strom- UND Wärmeversorgung betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es muss jetzt schnellstens dafür gesorgt werden, dass CO2-arme Stromerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gebaut werden können. Um dies zu ermöglichen, bedarf es im Kohleausstiegsgesetz noch erheblicher Korrekturen: Es hat sich gezeigt, dass der Kohleersatzbonus, den Kraftwerksbetreiber für den erforderlichen Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen erhalten, zu niedrig ist. Hier muss die Bundesregierung korrigieren. Das Bundeswirtschaftsministerium geht in seinem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit davon aus, dass in Deutschland bis 2030 insgesamt 17 Gigawatt KWK-Anlagen auf der Basis von Gas zugebaut werden müssen. Dieser notwendige Zubau ist mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag nicht erreichbar.

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