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Statement für die Presse

Kerstin Andreae zu den heutigen klimapolitischen Beschlüssen des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute über die Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Klimapakets beraten. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Dass der Bundesrat einigen Vorhaben aus dem Klimaschutzpaket die Zustimmung verweigert, ist das Ergebnis eines völlig überhasteten Gesetzgebungsprozesses, der die notwendige Sorgfalt von Anfang an vermissen ließ. Bund und Länder müssen sich nun schnellstmöglich einigen und Nachbesserungen vornehmen. Statt die Umsetzung der klimapolitischen Beschlüsse in einem regelrechten Schweinsgalopp durchzuziehen, sollte die Bundesregierung die Vorhaben gründlich beraten und die Expertise der Energiebranche einbeziehen.

Dies gilt zum einen für den geplanten Grundsteuer-Hebesatz für die Windenergie an Land. Um für mehr Akzeptanz für Windenergieprojekte zu sorgen, will die Bundesregierung die Kommunen an den Erträgen von Windparks beteiligen. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich. Denn anders als der geplante pauschale Mindestabstand kann dieses Instrument die Akzeptanz tatsächlich steigern. Das hierfür gewählte Modell ist allerdings noch zu unausgegoren, da es zum Beispiel auch Flächen betrifft, auf denen noch gar kein Windrad steht. Auch die im Klimaschutzprogramm angekündigte Belohnung für die Gestaltung geringerer Abstände zur Wohnbebauung ist noch nicht enthalten.

Mit Blick auf die geplante steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen fordern wir die Beteiligten auf, dieses so wichtige Instrument für mehr CO2-Einsparungen im Gebäudesektor nicht ein weiteres Mal scheitern zu lassen. Ohne erhebliche zusätzliche Treibhausgas-Minderungen im Wärmemarkt lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Entscheidend ist, dass die Förderung technologieoffen ausgestaltet wird, um so eine möglichst große Reichweite zu entfalten. Konkrete Vorschläge, wie dieses Instrument ausgestaltet werden kann, hat der BDEW gemeinsam mit BDI, dena, DGB, ZDH und geea längst auf den Tisch gelegt.

Bedauerlich ist, dass es kein Vermittlungsverfahren zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geben soll. Hier gäbe es dringenden Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz soll das nationale CO2-Zertifikate-System für die Bereiche Verkehr und Wärme regeln: Einerseits ist eine klimapolitische Lenkungswirkung nicht zu erwarten. Dafür ist der geplante CO2-Preis zu niedrig und die - bisher lediglich angekündigte - Strompreissenkung zu gering. Andererseits enthält das Gesetz schwerwiegende handwerkliche Fehler: So droht zum Beispiel eine Doppelbelastung von Kraftwerken, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Diese Schwächen müssen unbedingt noch behoben werden.

Positiv hingegen ist die Verabschiedung besserer Rahmenbedingungen für die Elektromobilität, insbesondere die Erleichterung bei der Dienstwagenbesteuerung sowie die Verlängerung der Begünstigungen für das Laden am Arbeitsplatz.

Im Hinblick auf die weitere Umsetzung des Klimapakets ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Koalition den Windenergie-Ausbau an Land nicht durch überzogene Mindestabstandsregelungen abwürgt, sondern wirksame Maßnahmen zum konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien ergreift. Anders als bei den bisherigen Gesetzen muss die Bundesregierung hier mit der notwendigen Sorgfalt vorgehen und die Energiewirtschaft einbeziehen. Die Chance hierzu besteht, da die Bundesregierung die Regelungen zu den Erneuerbaren aus dem Kohleausstiegsgesetz herausgelöst hat. Diesen Zeitgewinn sollte die Koalition für gründliche Beratungen nutzen. Das Ziel von 65 Prozent regenerativ erzeugtem Strom bis 2030 lässt sich sonst nicht erreichen - trotz guter Ansätze für schneller Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach unseren Berechnungen müssten für das 65-Prozent-Ziel jährlich zwischen 2,9 und 4,3 Gigawatt aus Windenergie an Land-Anlagen zugebaut werden. Davon sind wir meilenweit entfernt."

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